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MoinMoin Schleswig 51 2021

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GARTENMARKT Fälle Bäume, entsorge Busch, Herbst- & Heckenschnitt, Schreddern vor der Haustür Tel. 04671-5026 o.0171-3122781 GARTENPFLEGE ALLER ART, BAUMFÄLLUNGEN, WINTERDIENST Husum und Umgebung 0152 39 54 25 27 BAUEN/RENOVIEREN Estrichverlegung E. Jessen -24992 Jörl Tel. 04607/9303-0 Fax 930-333 MÖBEL Bett m. elektr. Lattenrost, Buche Dekor, 200x100 cm, neu! 390,-€ VHB, S 04841-72555 KLEINANZEIGEN ANNAHME Tel. 0461 5888 oder www.moinmoin.de IMMOBILIEN Neubau schneller bezugsfertig Was ist umweltschonender: einen Altbau zu sanieren oder neu zu bauen? Knapp 60 Prozent der Deutschen sprechen sich für die Altbausanierung aus, nur 26 Prozent nennen den Neubau. Auf die Frage, wofür sie sich tatsächlich entscheiden würden, nennen allerdings nur noch 50 Prozent den Altbau und 45 Prozent den Neubau. Dieses Dilemma ist vor allem bei den unter 30-Jährigen groß. In dieser Altersgruppe sprechen sich 52 Prozent für einen Neubau A-22. Dezember 2021 aus, obwohl 54Prozent die Altbausanierung für ökologischer halten. Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Erhebung. „Für viele Deutsche ist esein Lebenstraum, ein eigenes Haus zu bauen“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. „Gerade für junge Familien mit Kindern spielt dabei möglicherweise eine Rolle, dass ein Neubau schneller bezugsfertig ist und genutzt werden kann.“ (AST) VERKAUF HÄUSER 1gepfl. Resthof, 5600 qm, davon Wald 2000qm, Obstkoppel, Jagdhütte, Hühnerstall zu verkaufen S 04846-6736 LESE STOFF gefunden unter www.kleinanzeigen-ktv.de Pflichtangaben in Immobilienanzeigen seit 1. Mai 2014 Seit 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für die Vermarktung von Immobilien mittels Anzeigen werden sich damit erhebliche Änderungen ergeben. Die EnEV 2014 verpflichtet zur Angabe bestimmter Energiemerkmale in kommerziellen Medien. Das Inserat muss dann bestimmte Pflichtangaben enthalten, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieausweis vor. Um hohe Anzeigenkosten zu sparen, können in den Anzeigen Abkürzungen verwendet werden. Allerdings hat das zuständige Bundesministerium kein offizielles Abkürzungsverzeichnis erstellt. Trotz aller Vorsicht kann es daher zu Abmahnungen kommen, wenn die Abkürzungen von Laien missverstanden werden. Die nachfolgenden Abkürzungen können verwendet werden. Mögliche Abkürzungen: 1.Die Art des Energieausweises (§16a Abs. 1Nr. 1EnEV) -Verbrauchsausweis: V - Bedarfsausweis: B 2.Der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/(m 2 a) (§ 16a Abs. 1Nr. 2EnEV) zum Beispiel 257,65 kWh 3.Der wesentliche Energieträger (§ 16 a Abs. 1Nr. 3EnEV) -Koks, Braunkohle, Steinkohle: Ko -Heizöl: Öl -Erdgas, Flüssiggas: Gas -Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: FW -Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hz -Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix: E 4.Baujahr des Wohngebäudes (§ 16a Abs. 1 Nr.4EnEV) Bj, zum Beispiel Bj 1997 5.Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen (§ 16a Abs. 1Nr. 5 EnEV) A+ bis H, zum Beispiel B Energieeffizienzklasse A+ A B D E F G H Endenergie [kWh/(m 2 a)]

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