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MoinMoin Schleswig 05 2021

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-Anzeige- Schleswig/Angeln -3.Februar 2021 -Seite 4 Beruf & Zukunft aktuell Gärtner • (m/w/d) Liebt Pflanzen: der Gärtner Wer gerne an der frischen Luft arbeitet möchte und sich für Pflanzen und ganze Ökosysteme interessiert und obendrein kreativ ist, könnte mit dem Gärtner die passende Berufswahl treffen. Denn ob im Kleingarten, auf der Terrasse, im Wintergarten oder auf dem Balkon –immer mehr Menschen erfasst die Sehnsucht nach einer Pflanzenoase. Die Macher solcher Oasen sind Gärtner! Gärtner gibt esmit verschiedenen Fachrichten, wie z.B. Garten- und Landschaftsbau, Obstbau, Staudengärtnerei, Gemüsebau oder auch Baumschule und Friedhofsgärtnerei. Sie befassen sich mit dem Anbau, der Pflege und dem Schutz der Pflanzensowie mit derPflanzenzucht von Zierpflanzen, Obst und Gemüse oder auch Bäumen und Sträuchern – wobei die Schwerpunkte abhängig von der Fachrichtung des Gärtners sind. Als Gärtner befasst man sich mit der bedarfsgerechten Düngung der Pflanzen ebenso wie sie den Lebensraum von Pflanzen und Tieren aufbauen, erhalten und schützen. Sie schaffen aber auch Platz für Neues, indem sie Bäume und Sträucher für neuen Lebensraum und Nutzflächen entfernen. Voraussetzungen Foto: AdobeStock Die Ausbildung kann man theoretisch mit jedem Schulabschluss beginnen, die meisten Azubis haben aber laut dem Bundesinstut für Berufsbildung den Hauptschulabschluss oder den mittleren Schulabschluss. Gute Noten in Bio und Chemie, aber auch in Mathe Foto: pixabay und Werken/Technik sind in jedem Fall von Vorteil. Außerdem sollte man handwerkliches Geschick, gestalterische Fähigkeiten sowie Eigenschaften wie Sorgfalt, Genauigkeit und körperliche Belastbarkeit mitbringen, um den Beruf des Gärtners zu ergreifen. Ausbildung und Karriere Die duale Ausbildung inBetrieb und Berufsschule dauert inder Regel drei Jahre, eine Verkürzung ist möglich. Nach der erfolgreichen Ausbildung zum Gärtner stehen einem zahlreiche Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung offen. Sokann man sich z.B. auf die Innenraumpflege oder Baumpflege spezialisieren. Mit einigen Jahren Berufserfahrung als Gärtner gibt es die Möglichkeit, den Techniker oder Meister zu machen, umdann evtl. auch den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. (nic/Quelle: azubiyo.de) -Anzeige- Unfall -was nun? •KFZ-SCHÄDEN •KFZ-&OLDTIMER-BEWERTUNG •KAUFBEGLEITUNG Kälberhagen 3•24405 Mohrkirch •Mobil 01 76 -23814988 sachverstaendiger@mohrkirch.de •www.gutachter-angeln.de Abschlepp- und Pannendienst Straßendienst Tag und Nacht •Neu- u. •AVIA Gebrauchtwagen Tankstelle /Shop •Kfz-Reparaturen •DEKRA - aller Fabrikate Stützpunkt Autohaus Petersen Inh. Gerd Berendsen e.K. Schrepperie 16 ·24409 Stoltebüll ·Tel. 04637-9640-0 ·Fax 9640-40 www.renaultpetersen.de Unfälle kosten Zeit und Nerven. Weil die Beteiligten oft ihre Rechte und Pflichten nicht kennen, können sie auch ins Geld gehen. Kfz-Unternehmer und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk rät, bei einem unverschuldetem Unfall das Schadenmanagement nicht der gegnerischen Versicherung zu überlassen: „Auch wenn es bequem erscheint –viele Leistungenwie freieWerkstattwahl, Sachverständiger oder Rechtsanwalt fallen aus Kostengründen, aber auch Unkenntnis der Geschädigten einfach unter den Tisch.“Hier die Tippsfür eine reibungslose Schadensregulierung zugunsten der Autofahrer. Den Schaden reguliert die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers. Liegt eine Teilschuld vor, wird gekürzt. Schaden melden Der Schaden muss umgehend der gegnerischen Versicherung angezeigtwerden. Für denFall, dass dieVersicherung nicht bekannt ist, hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter (Telefonnummer: 0800 /250 26 00). Werkstatt aussuchen Der Unfall ist schonschlimm genug. Dawillman wenigstens auf die Werkstattseines Vertrauens bauen. Die Versicherung hat kein Recht, eine andere Firma mit der Reparatur zu beauftragen. Das Formular „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung einschließlich Zahlungsanweisung und Abtretung“ erleichtert die Regulierung. Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab,der Geschädigtemuss nicht in Vorkassetreten. Sachverständigen beauftragen Ein unabhängiger Sachverständiger stellt in einem Gutachten den Schadensumfang fest, ermittelt Wertminderung, Restsowie Wiederbeschaffungswert und die voraussichtliche Reparaturdauer. Das istauch wichtig, wenn das Auto nicht repariert, sondern das Geld ausgezahlt werden soll. Diesen Dienst muss die gegnerische Haftpflichtversicherung abeiner Schadenshöhe (Bagatellgrenze) von 600 bis 770 Euro zahlen. Bei einem Bagatellschaden genügt als Schadensnachweisdie Reparaturkalkulationder Werkstatt. Rechtsanwalt einschalten Zeit istGeld,und Streitenkostet Zeit. Wer einen Rechtsanwalt mit der Ermittlung und Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt, kann die Kosten dafür ebenfalls in Rechnung stellen. Liegt ein Totalschaden vor, hat der Geschädigte die Wahl zwischen Reparatur und Verkauf des Fahrzeugs. Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert allerdings um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen. Lässt der Besitzer dasAuto nicht reparieren, haterAnspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandes. Die Mehrwertsteuer wird so angesetzt, wie sie tatsächlich anfällt und steht im Sachverständigengutachten. Für die Dauer der Reparatur kann ein Mietauto gebuchtoder eine Nutzungsausfallentschädigunggeltend gemachtwerden. Vorsicht: Die Versicherung zahlt nicht überhöhte Summen und setzt auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten. Die Ansprüche des Geschädigten deckt die eigene Kfz- Haftpflichtversicherung ab.Gut, wer eineVollkaskoabgeschlossen hat. Sie zahlt die Schäden am eigenen Auto, viele andere Leistungen aber nicht. Ein Blick in die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) schafft Klarheit. Schaden melden. Das ist die erste Regel, bevor man andere mit der Abwicklung beauftragt. Einige Versicherungen übernehmen die Regulierung komplett. Es bestehtzumindestaber ein Weisungsrecht. Deutsches Kfz-Gewerbe Zentralverband ...alles rund ums Auto! Kappelner Str.32-34 24392 Süderbrarup Telefon 04641-3390

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