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MoinMoin Flensburg 46 2017

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Seite 2 Plattdeutsches

Seite 2 Plattdeutsches Theater Tastrup (mm) – Was passiert, wenn vermeintlich alte Geschichten ans Licht kommen und dadurch neue Geschichten weitergehen können? Wenn Fußballexperten fremde Tipps als die Eigenen ausgeben? Das alles erzählt die plattdeutsche Komödie „Dolly Butt“ von Konrad Hansen, welche „De Thumbyer Theaterspeeler“ am Sonnabend, 18. November um 20 Uhr im Tastruper Krog aufführen. Vorverkauf unter 0461-98790. online: www.moinmoin.de Einfach wissen, was los ist! Täglich online, täglich aktuell – und näher dran am Geschehen. und auf facebook: www.facebook.com/ MoinMoinWochenzeitung Rat stimmt für Enteignungsverfahren Flensburg (lip) – Es war eine hitzige Debatte in der Ratsversammlung: Mehr als zwei Stunden lang diskutierten die Fraktionen über das weitere Vorgehen bei der Kreisstraße 8 (Hochfelder Landstraße). Am Ende stimmte die Mehrheit (23 Ja- zu 11 Nein-Stimmen) dafür, das Enteignungsverfahren gegen den Taruper Bauern Ingo Knop zur Fertigstellung des vierten und letzten Abschnitts der Taruper Ortsumgehung weiterzuführen. Nur WiF, Grüne und FDP waren dagegen. Oberbürgermeisterin Simon Lange verwies auf die 13 Jahre währende Planung der K 8. „Es war mir immer ein Anliegen, dieses begonnene Verfahren endlich zu Ende zu bringen“, betonte die Rathauschefin. Dafür hatte sie noch einmal versucht, mit dem Bauern einen Ausgleich zu finden – offenbar vergeblich. „Eine einvernehmliche Lösung konnte leider bis heute nicht erzielt werden und es ist an der Zeit dies zu akzeptieren“, betonte Lange. Sie könne aus Sicht der Verwaltung nur die Variante 1, die Beibehaltung des bisherigen Bebauungsplanes, empfehlen. Eine modifizierte Nordtrasse (Variante 2), die weniger nah am Haus des Bauern vorbeiführe, werde in jedem Fall Mehrkosten verursachen und möglicherweise zur Rückzahlung der Fördergelder führen. Zudem habe der Bauer sie ebenfalls abgelehnt. Die dritte Variante – die K 8 nach dem dritten Bauabschnitt einfach zu beenden – würde ebenfalls zur Zurückzahlung der Fördergelder führen. Flensburg wachse jährlich um 1.000 Einwohner und brauche diese fertige Straße, betonte Lange. Das sah Marc Paysen von der WiF anders und wetterte gegen den Eingriff in ein elementares Grundrecht. Das Ziel einer Entlastung der Taruper Hauptstraße sei mit einem Rückgang der Autos von 4.800 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2004 auf 2.800 in 2016 bereits erreicht worden. „Wir können uns das letzte Viertel also sparen“, meinte Paysen. Keine Gnade für den Wochenmarkt Flensburg (lip) – Es bleibt dabei: Der Flensburger Wochenmarkt muss in der Adventszeit umziehen, um dem Weihnachtsmarkt auf dem Südermarkt Platz zu machen (MoinMoin berichtete). Einen von FDP und WiF eingebrachten Dringlichkeitsantrag gegen die Verlegung wurde von der Mehrheit der Ratsversammlung gar nicht erst auf der Tagesordnung zugelassen. Zuvor war der Antrag bereits im Hauptausschuss gescheitert. „Es gibt keinerlei neue Erkenntnisse oder einen WiF-Ratsherr Marc Paysen plädierte vehement gegen das Enteignungsverfahren. Foto: Philippsen neuen Sachstand, so dass ein ererneute Diskussion darüber unnötig ist“, begründete SPD- Fraktionsvorsitzender Helmut Trost seine Ablehnung. Der stellvertretende FDP- Fraktionsvorsitzende Christian Lucks zeigte sich enttäuscht: „Die FDP Ratsfraktion bedauert den Entschluss der Mehrheit der Ratsversammlung, sich nicht mit unserem Antrag zur Nichtverlegung des Wochenmarktes während der Weihnachtsmarktzeit zu befassen. Damit ist die letzte Chance vertan, vor Beginn des Weihnachtsmarktes eine andere Lösung zu beschließen. Wir begrüßen die Planung, für das Jahr 2018 rechtzeitig mit allen Beteiligten bereits im Februar zu beginnen. Hätte die Verwaltung dies bereits für dieses Jahr gemacht, wäre die Situation nicht in der Öffentlichkeit eskaliert.“ Sogar der Adelbyer Kirchenweg und Norderlück hätten nämlich mehr Fahrzeuge. Die WiF forderte deshalb einen Baustopp und die Ermittlung und öffentliche Bekanntgabe aktueller Verkehrszahlen. Denn ein Enteignungsverfahren dürfe nur mit dem Ziel einer Entlastung, nicht aber zur Erschließung eines Wohngebietes erfolgen. „Der 4. Bauabschnitt könnte die Stadt teuer zu stehen kommen“, warnte Paysen und nannte als abschreckendes Beispiel die illegale Umgehungsstraße von Bensersiel (Ostfriesland). Wie die WiF forderte auch Heinz-Werner Jezewski (Linke) eine Untersuchung darüber, ob in dem bisherigen Verfahren alles rechtmäßig gelaufen sei. Ex-Stadtpräsident Christian Dewanger (WiF) kritisierte, dass die Planung vorangetrieben wurde, obwohl das Problem mit dem Landwirt schon vor 10 Jahren bekannt gewesen sei: „Heute schäme ich mich, Teil diese Gremiums zu sein.“ Noch mehr Politik gibt‘s online Flensburg (lip) Was plant die SSW-Ratsfraktion? Was kritisiert die FDP? Womit beschäftigten sich CDU und SPD ? Noch mehr Neues aus der Politik finden Sie online unter http://www.moinmoin.de/ marktplatz/politik.html Flensburg - 15. November 2017 - Seite 2 Notdienste Mittwoch, 15. November Rats-, Hof-, Stadt- Apotheke, Holm 13,Tel. 0461 17673 Donnerstag, 16. November Duburg Apotheke (Medi-Zentrum), Waldstr. 13 bis 15,Tel. 0461 23215 Adler Apotheke, Alter Kirchenweg 60 (Handewitt),Tel. 04608 1044 Birkland Apotheke (Wees), Birkland 2,Tel. 04631 61440 Freitag, 17. November Stern Apotheke, Engelsbyer Str. 53 bis 57, Tel. 0461 65677 Sonnabend, 18. November Friedheim Apotheke am Twedter Plack, Marrensdamm 12,Tel. 0461 37480 Sonntag, 19. November Friedheim Apotheke am Twedter Plack, Marrensdamm 12,Tel. 0461 37480 Montag, 20. November Stromeyer´s Apotheke, Husumer Str. 310,Tel. 0461 91200 Dienstag, 21. November Förde Apotheke, Mürwiker Str. 162,Tel. 0461 314130

Seite 3 Kleinkrieg um Müllplatz eskaliert Flensburg - 15. November 2017 - Seite 3 Flensburg (fu) – Bereits 13 Jahre zermürbender Kleinkrieg unter Nachbarn hinsichtlich der Nutzung eines zentralen Müllplatzes und kein Ende in Sicht. So stellt sich die aktuelle Lage in einer beschaulichen kleinen Straße im Stadtteil Mürwik in Flensburg dar. Worum geht es? Mit der Errichtung der Reihenhausanlage in den 60er Jahren wurde den Eheleuten Günther und Elsbeth Scharf gemeinsam mit ihren vier Nachbarn im Grundbuch die Nutzung eines im Besitz des Nachbarns zur anderen Seite gehörigen Flurstücks von 24 qm Größe als zentralem Müllplatz zugesichert. Mittlerweile sind die vier anderen Mitnutzer verstorben oder haben auf ihr Nutzungsrecht verzichtet und auch die Eigentümer der Parzelle haben gewechselt. Das Ehepaar Scharf hatte seine Wohnung zwischenzeitlich vermietet, wohnt aber seit 2004 wieder im eigenen Häuschen und nutzt seitdem wieder den gemeinsamen Müllstand, soweit es der Eigentümer des kleinen Flurstücks zulässt. Dieser lässt nämlich seit 2004 nichts unversucht, um dem Rentnerehepaar die Nutzung der Müllanlage, mittlerweile statt aus einer einzigen großen Müllsammeltonne aus der gelben, blauen und schwarzen Tonne bestehend, samt der Zuwegung über seinen Anteil am Bürgersteig zu verwehren. Urteil des Amtsgerichts Bereits 2005 hat das Amtsgericht Flensburg mit Hinweis auf die im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit entschieden, dass der Eigentümer die Müllanlage nebst Zuwegung so zu räumen habe, dass das Ehepaar Scharf dort drei Mülltonnen aufstellen könne und dass er deren Zugang zu diesen über seinen Gehsteig zu dulden habe. Dieses Urteil wurde in Berufung vom Landgericht bestätigt. Auch eine weitergehende Klage aus dem Jahre 2007 und eine Beschwerde gegen deren Ablehnung wurden vom Gericht zurückgewiesen. Dennoch eskalierte der Streit weiter. 2012 kam es sogar zu einer Zwangsvollstreckung www.hatesaul.de party@hatesaul.de Tel.: 04638/89590 oder 04638/7505 Küchen Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9-18 Uhr durchgehend, Sa. 10-13 Uhr Alle bisherigen Urteile geben Günther Scharf Recht – aber es nützt ihm nichts! Foto: Fuhrig ...in großer Auswahl! unter Polizeiaufsicht, nachdem sich der Eigentümer mit allen Mitteln gegen einen Abbruch der inzwischen vollkommen maroden und baufälligen Holzverkleidung der Müllanlage gewehrt hat. Dieser war zuvor vom Landgericht verfügt worden. Was in den folgenden Jahren folgte, waren mehrere Hausverbote und irgendwann wurde der Zugang dann mit einem Schloss verwehrt, das der Eigentümer dann laut Gerichtsurteil 2015 wieder entfernen musste. 2016 erhielt Günther Scharf sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und eine Vorladung bei der Polizei. Der Eigentümer hatte wohl „vergessen“, dass das Hausverbot gerichtlich wieder aufgehoben worden war. Erneut wurde Ehepaar Scharf im Februar 2017 durch Gerichtsurteil bestätigt, dass es nach einer Vielzahl von Urteilen, Beschlüssen und Entscheidungen dabei bleibe, dass sie die Zuwegungsfläche betreten dürfen, um zu ihrem Müllplatz zu gelangen, und diesen auch weiterhin, wie im Grundbuch verankert, nutzen dürfen. Recht zu haben und auch zu bekommen, ist aber manchmal offenbar zweierlei. Denn die eindeutige Rechtslage hält die Eigentümer der Zuwegung und des Müllplatzes nicht davon ab, dem betagten Rentner im Juli dieses Jahres erneut Hausverbot zu erteilen und ihm seine Mülltonnen immer wieder vor sein Haus zu stellen oder gar zu werfen und ihn daraufhin sogar beim TBZ anzuzeigen mit dem Ergebnis, dass ihm gegenüber vor kurzem aufgrund des Verstoßes gegen die Abfallwirtschaftssatzung eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wurde. Schließlich habe er außerhalb der zulässigen Zeiten vor seinem Haus für seine Mülltonnen mit dem Gehweg eine Verkehrsfläche genutzt, ohne dafür einen Antrag gestellt oder eine Genehmigung erhalten zu haben. Seit Anfang Oktober ziert und verwehrt auch wieder ein Vorhängeschloss den Zugang. Die Polizei nimmt mittlerweile keine Anzeigen des Rentnerehepaares mehr auf, da sie die Rechtslage kennt. Die Staatsanwaltschaft wiederum kann gem. Schreiben vom September kein strafrechtlich relevantes Handeln der Eigentümer erkennen und sieht sich nicht zuständig, Bürger bei der Durchsetzung rein zivilrechtlicher Ansprüche zu unterstützen. Erneut Klage eingereicht Günther Scharf und seine Frau wollen jedoch die Mülltonnen nicht vor ihrem kleinen Reihenhaus haben. „Wir haben hier nur wenig Platz und müssten dafür unseren kleinen Vorgarten opfern. Das wollen wir nicht. Wir wollen unser grundbuchmäßig verbrieftes Recht wahrnehmen können und wollen doch mal sehen, wer es länger aushält, wir oder sie“, gibt das Rentnerehepaar nicht auf und gibt sich weiterhin kampfeslustig und hat erneut Klage eingereicht. Mit Verweis auf das schwebende Verfahren waren die beklagten Besitzer der umstrittenen Parzelle gegenüber der MoinMoin zu keiner Stellungnahme in dieser Angelegenheit bereit. Nach der Buchmesse Glücksburg (mm) – Die Frankfurter Buchmesse ist das weltweit größte Fest des Buches, der Fachleute und der Autoren. Nationale und internationale Verlage präsentieren eine Fülle von Neuerscheinungen, aus denen die Bibliothekarin Stefanie Oeding am Mittwoch, 22. November, von 19 bis 20.15 Uhr in der Stadtbücherei Glücksburg, Bahnhofstr. 6, ausgewählte Romane und Sachbücher vorstellt. Die Veranstaltung wird unterstützt durch den Verein „Freunde der Stadtbücherei Glücksburg e.V.“ Der Eintritt ist frei.

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