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MoinMoin Flensburg 45 2020

Flensburg -4.November 2020 -Seite 2 Flensburg (mm)–Am2.November hat PhilippMaracke dieGeschäftsführung der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) übernommen. Damit geht die Leitung der von Tennor erworbenen Werft an einen durch verschiedene Führungspositionen in der maritimen Industrie erfahrenen Experten, der zuletzt Mitglied der Geschäftsführung der German Philipp Maracke. Naval Yards Kiel war. Dort hat sich der 40-Jährige eine umfangreiche ExpertiseimBereich Marineschiffe aufgebaut, zudem zählt der Einkauf zu seinen Kernkompetenzen. „DieFSG hat sich im Laufeihrer langjährigen Geschichte immer wieder als Vorreiter im innova- SEITE 2 Neuer FSG-Geschäfsführer tiven Schiffbau bewiesen und besitzt somit großes technisches Know-how“, sagt der neue Geschäftsführer über die FSG.„Auf dieses Fundament möchte ich aufbauenund gemeinsam mit der starken, motivierten Mannschaft Neues schaffen.“ Ein wichtiger erster Schritt wird dabei sein zu analysieren, mit welchen Schiffstypendie Werft wirtschaftlich erfolgreich am Markt agieren kann. „Wir freuen uns,in Philipp Maracke einen kompetenten und in der Branche sehr gutvernetzten Fachmannfür die FSGgefunden zu haben.Dies ist einwichtigerBausteinfür dieZukunftsgestaltung der Werft“, ergänzt Stefan Kindler, Vorstand TennorHolding. Foto: FSG/Sandra Platzer. Kein Sonntagsshopping in der Fußgängerzone. Kein verkaufsoffener Sonntag Flensburg (lip) – Der Einzelhandel darf zwar nach dem am Mittwoch von der Bundesregierung verkündeten Teil-Lockdown weiter geöffnet bleiben, leidet aber trotzdem unter den verkündeten Beschlüssen. So kann auch der verkaufsoffene Sonntag am 8. November in Flensburg nicht stattfinden – ein weiterer Schlag für die von der Corona-Krise besonders stark betroffenen Innenstadt- Kaufleute. „Wir warten zwar noch auf die offizielle Absage aufgrund der neuen Landesverordnung, aber mit dem Beschluss der Bundesregierung, dass alle Veranstaltungen ab 2. November für einen Monat untersagt sind, ist faktisch auch der verkaufsoffene Sonntag abgesagt“, sagte Miriam Löwel von L‘events Eventmanagement &Meer, die für die IGs das Shoppingevent in Flensburg organisiert. „Wir haben gekämpft, geplant, Hygienekonzepte ausgearbeitet. Es ist einfach nur bitter“,bedauerte Löwel die Absage. Zuletzt hatte man sogar eine eingezäunte Fläche auf dem Südermarkt in Erwägung gezogen, um die Hygieneauflagen zu erfüllen. „Für die Kaufmannschaft ist das wirklich hart“, sagte Löwel. Doch auch für die Bands und Musiker tut esihr leid, die im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntag, der unter dem Motto „Hier spielt die Musik“ stehen sollte, einen Auftritt geplant hatten. „Ich musste allen wieder absagen. Sie hatten sich so gefreut aufzutreten und vielleicht den einen oder anderen Euro dazuzuverdienen“, sodie Eventmanagerin. Sie hätte sich Fotos: Philippsen Die Stadt hat wie hier in der Rathausstraße Hinweisschilder aufgestellt, damit Besucher der Innenstadt wissen, ab wo die Maskenpflicht gilt. vom Land zumindest eine Ausnahmeregelung gewünscht, die vielleicht einen verkaufsoffenen Sonntag ohne extra Veranstaltung ermöglicht hätte. „Aber die Gesundheit geht natürlich vor“, schränkt Miriam Löwel ein. Und noch härter trifft es Restaurants, Schwimmbäder, Kinos, Fitnesstudios, Kultureinrichtungen und vieles mehr, die nun erneut für mindestens einen Monat schließen müssen. Zudem finden alle Profi- Sportveranstaltungen ohne Publikum statt. Vorerst keine Stadtführungen Flensburg (mm) –Unter die Maßnahmen des Teil-Lockdowns fallen auch Stadtführungen, die bis auf Weiteres eingestellt werden. Des Weiteren bleiben die beiden Touristinformationen in Flensburg und Glücksburg für den Publikumsverkehr geschlossen. Die TAFF ist jedoch weiterhin via Telefon und per E-Mail zu erreichen: Touristinformation Flensburg (0461 9090920), Touristinformation Glücksburg (04631 451100), info@flensburger-foerde.de Impressum Herausgeber/Verlagshaus: Kopp&ThomasVerlag GmbH Am Friedenshügel2,24941Flensburg Postfach 22 65, 24912 Flensburg Telefon:0461 588-0, Telefax:0461 588-58 E-Mail:ktv-verlag@moinmoin.de www.moinmoin.de PrivateKleinanzeigen-Annahme: 0461 588-8 Verteilung: Telefon: 0461588-0 Telefax: 0461 588-9400 Lokal-Redaktion: Flensburg: Alice Krumrey(verantw.) Telefon: 0461588-300 E-Mail:krumrey@moinmoin.de Michael Philippsen (verantw.) Telefon:0461 588-301 E-Mail:philippsen@moinmoin.de Sonderthemen/-produkte: Nicola Jahn (verantw.) 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Streit ums neue Feuerwehrhaus Umstritten: Der Multifunktions-Neubau. Großenwiehe/Lindewitt (jk) – Die Verantwortlichen im Amt Schafflund schweigen. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden aktuell keine Presseinformationen auch unter Einbindung von datenschutzrechtlichen Aspekten unterbreitet“, teilte der leitende Verwaltungsbeamte Jörg Hauenstein auf Nachfrage zum neuen Feuerwehrhaus für die Wehren Großenwiehe, Schobüll und Lindewitt-Lüngerau. Wesentlichgesprächigeristman in einem Schobüller Wohnzimmer. Dort sitzen Andreas Döring und zwei seiner Kameraden der Ortswehr Schobüll. Sie ärgern Fotos Kirschner Diese Bewertung schlug in Großenwiehe, Lindewitt und der Amtsverwaltung Schafflund wie eine Bombe ein. Der Umzug der Ortswehren zum Dezember soll inzwischen ausgesetzt sein. Andreas Döring hat inzwischen Strafanzeige gestellt. Ein „Millionengrab“ vor dem Ortsschild Lüngerau kann nicht ausgeschlossen werden. Doch wer kommt dann für den finanziellen Schaden auf? Und wer würde die Verantwortung für eine Verschwendung von Steuerzahlern tragen? Andreas Döring hält es für sehr wahrscheinlich, dass auch die ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte herangezogen werden könnten. Er verweist auf den Artikel 34 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.“ Täglich wissen, was los ist! Sie interessieren sich für Nachrichten und Geschichten aus und über unsere Region? Wir informieren Sie täglich und aktuell auf www.moinmoin.de | Sport Mit Sieg in die Corona-Pause | Politik SPD will Sonderfond für freie Kultur | Lokales Aktionstag zur Maskenpflicht im ÖPNV ... einfach weiterlesen SEITE 3 Flensburg - 4. November 2020 - Seite 3 Geisterspiele in der Flens-Arena Flensburg (mm) – Nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona- Pandemie werden die Heimspiele der SG Flensburg-Handewitt im November ohne Zuschauer stattfinden. „Wir werden schweren Herzens diese Entscheidung akzeptieren, in der Hoffnung, dass im Dezember wieder mit einer gewissen Anzahl an Zuschauern gespielt werden kann“, so SG-Geschäftsführer Dierk Schmäschke. Die SG stehe in sehr engem Austausch mit der Landesregierung und den Gesundheitsbehörden der Stadt Flensburg. Das erarbeitete Hygienekonzept für die Flens-Arena sei für sehr gut befunden worden und gebe keinen Anlass zur Unsicherheit, dennoch stehe nun das Minimieren von Kontakten an erster Stelle. „Die Gesundheit aller steht momentan im Vordergrund und dieser Verantwortung sind wir uns bewusst, auch wenn die bundeweite Entscheidung ein herber Rückschlag für uns ist. Dennoch hat sie uns nicht überrascht. Wir hoffen aber, dass wir zumindest unseren Sport weiter ausüben können und schnell wieder in den Bereich kommen, Zuschauer wieder zulassen zu können“, sagt Schmäschke. Party - Service www.HATESAUL.de 04638/89590 Das Gerätehaus in Schobüll. sich nicht nur über den Standort an der Peripherie der Gemeinde Großenwiehe, wo sich „Fuchs und Igel gute Nacht sagen“, sondern halten die räumliche Zusammenlegung von drei Feuerwehren in dieser Form schlicht für „eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“. Der Knackpunkt: die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist. Von der Meldung eines Brandes oder eines Unfalls dürfen nur zehn Minuten bis zum Eintreffen am Ort des Geschehens vergehen. Ein enges Zeitfenster und kaum erfüllbar, wenn die Schobüller Einsatzkräfte erst einmal über die tagsüber gute befahrene „Schnellstraße“ bis fast nach Lüngerau fahren müssen – sind sich Andreas Döring und seine Mitstreiter sicher. Gefährdung der Hilfsfrist? Rückblick: Am 23. Juni 2016 beschlossen die Gemeinden Großenwiehe und Lindewitt das gemeinsame Millionen- Projekt – obwohl ein Fachgutachten bereits damals speziell auf die Hilfsfrist hingewiesen haben soll. Die Amtsverwaltung Schafflund gewährte der Redaktion keinen Einblick in diese Expertise. Interessant: In einem Schreiben vom 21. März 2016 an Kreis und Kreisfeuerwehrverband hatte die Amtsverwaltung nicht mit der „Hilfsfrist“, sondern mit der „Anmarschzeit“ argumentiert. Das scheinbar beruhigende Ergebnis: „91 Prozent der Haushalte können vom neuen geplanten Feuerwehrstandort in drei Minuten Anmarschzeit erreicht werden.“ In Schleswig intervenierte man nicht. Dagegen regte sich in Schobüll großer Widerstand, der bis heute anhält. Eine Unterschriftensammlung, ein Protestbanner an der Front und ein zweimaliger Wechsel des Ortswehrführers dokumentieren die schwere Lage. Und wenn demnächst ein „Umzugsbefehl“ eintreffen soll, muss mit einer Austrittswelle gerechnet werden. Andreas Döring hielt vor seinen Kameraden einen Vortrag, der die gesamte Thematik näher beleuchtete. Der Tenor seitdem in der Ortswehr: „Wir möchten nur, dass das Brandschutzgesetz eingehalten wird.“ Ein Fachanwalt wurde eingeschaltet. Der stellte im November 2019 an den Kreis einen „Antrag auf aufsichtsrechtliches Einschreiten gegen die Gemeinde Großenwiehe“. In Schleswig agierte inzwischen für den Brand- und Katastrophenschutz ein neuer Sachgebietsleiter: Michael Schuhmacher. Sachlich und unvereingenommen ging er an die Bearbeitung des heiklen Themas. Doch schon bald mokierte er sich über die vom Amt Schafflund zugesendeten Unterlagen, die „unvollständig waren und auf Nachfrage auch unvollständig blieben.“ Also besorgte sich der Fachmann die nötigen Daten von der Leitstelle Nord. Ende August sendete Michael Schuhmacher seine Stellungnahme an das Amt Schafflund, die es in sich hatte. Unter anderem heißt es über das neue Feuerwehrhaus: „Der weiter entfernte Standort stellt eine Gefährdung der Leistungsfähigkeit und der Hilfsfrist und damit der behördlichen Anerkennung der Feuerwehr dar.“ Besonders prekär fiel das Ergebnis für den Siedlungsbereich Oxlund mit seinen 135 Einwohnern aus. Außerdem formulierte Michael Schuhmacher: „Sollte zudem vor diesem Hintergrund ein Schadensfall, schlimmstenfalls ein Personenschaden eintreten, dann tritt der Fall der Amtshaftung ein, da wissentlich eine Zusammenlegung zur belegbaren Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr geführt hat.“ Droht ein Millionengrab?

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