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MoinMoin Flensburg 21 2017

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-Anzeige- Flensburg -24. Mai 2017 -Seite 6 Unfall –Was nun? Tipps für Autofahrer PKW-Lackierung |Nutzfahrzeug-Lackierung Yacht-Lackierung |Spot-Repair Lise-Meitner-Str. 25·24941 Flensburg·Fon: (0461) 90315-0, Fax (0461) 90315-33 E-Mail: info@weiss-lackierung.de www.weiss-lackierung.de Autoelektrik Petersen Inh. Andreas Strunck Am Friedenshügel 26 24941 Flensburg Tel.0461- 55900 /581134 Fax 55999, E-Mail: autoelektrik@versanet.de •Abgas- und Hauptuntersuchung (§29) •Inspektion und Wartung •Bremsen •Auspuff •Stoßdämpfer •Achsvermessung •Standheizungen • Unfallinstandsetzung •Einbau von Windschutzscheiben Schnell ist es passiert - durch eine kleine Unachtsamkeit kann es schnell zum Unfall kommen. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten. Damit die Schadensabwicklung von Anfang an reibungslos verläuft, haben wir sieben Tipps zusammengestellt, die sie über Ihre Rechte, aber auch über Ihre Pflichten im Schadensfall informiert. 1. Ihr Recht: Sie können die Werkstatt selbst bestimmen! (Haftpflichtschaden) Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen –Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer Sie das ganze Jahr über im Service gut berät und bedient, wird das auch im Falle eines Unfalls tun. Ihre vertraute und bekannte Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Also: Bestimmen Sie die Reparaturwerkstatt selbst! 2. Ihr Recht: Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben! (Haftpflichtschaden) Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Das erstellte Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung herangezogen werden, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen. Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen, kann Ihnen Ihre Werkstatt bei der Auswahl behilflich sein. Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein so genannter Bagatellschaden vor (Schadenshöhe –je nach Gerichtsbezirk –nicht höher als circa 500 bis 770 Euro), werden die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. 3. Ihr Recht: Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten! (Haftpflichtschaden) Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen. Die Ausnahme ist ein sehr geringer Fahrbedarf. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Ausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Aber: Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind. 4. Ihr Recht: Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen! (Haftpflichtschaden) Zur Ermittlung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. 5. Ihr Recht: Totalschaden –Sie können reparieren oder verkaufen! (Haftpflichtschaden) Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen. Aber: Wichtige Bedingungen sind, dass die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30% übersteigen und dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie das Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes -aber abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und auch abzüglich der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer. Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist und das hängt u. a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeugs ab. Aussagen dazu finden Sie im Sachverständigengutachten. Sie haben auch das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert (z. B. an Ihre Fachwerkstatt) zu verkaufen, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherung müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot für Sie zumutbar ist. 6. Ihr Recht: Sie können die Zahlung vereinfachen! (Haftpflichtschaden) Christian F. Meyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht www.holm66.de Kanzlei am Holm Holm 66(2. OG) 24937 Flensburg Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung“ und/oder „Sicherheitsabtretung“ verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen. 7. Ihr Recht: Was passiert, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben? (Kaskoschaden) Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbst verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten: setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt: Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag ausdrücklich nichts anderes bestimmt. Text/Foto: KFZ Gewerbe/fotolia Wir sind für Sie da! AUTO REPARATUR Blad Meisterbetrieb Für alle Fahrzeuge Inspektionen •TÜV/AU Reifen und Räder Unfallinstandsetzung Ersatzteile Z 04631-2334 Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Tel.: 04 61 -17451 Fax: 0461 -22134 kanzlei@holm66.de Aus der Geschäftswelt Endlich auch in Flensburg Shisha-Spaß für Zuhaus Lifting-Effekt durch Gewebe- und Konturenstraffung •Cellulitevermindern •Abbau vonFettpolstern •Umfangreduzierung •Glattes und festeres Hautbild Probeanwendung nur BEAUTY CONCEPT Am Ochsenmarkt 41 ∙ 24937 Flensburg www.beauty-flensburg.de Terminvereinbarung unter: 0461-51082 Flensburg –GesundeBräune, wergenießt sie nicht? Wenn da nichtdie störendenProblemzonenwären: Unnötige Fettpolster unddie unschöne Cellutlite. „BeautyConcept“, Am Ochsenmarkt41, kennt dieProbleme vielerKundinnen und setzt auf ein neues Erfolgskonzept:Slimyonik –bekannt aus NTV, RTL, BUNTE,GALA u. a. Weitere Infos aufYouTube „slimyonik, dasWunder“. Dabei geht es um Abnehmen ohne Sport und Diät! 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Aus der Region Flensburg - 24. Mai 2017 - Seite 7 v.l.: Jörn Janssen (SHP - Ingenieure/Büro für Verkehrsplanung), Elen Helas (Verkehrsplanerin und Projektplanung Stadt Flensburg) und Stefan Luft (Büro Urbanus/Raumgestaltung) entwickeln den Masterplan Mobilität 2030 für Flensburg Foto: Fuhrig Auftakt: Masterplan Mobilität Flensburg (fu) – Wer sich in und durch Flensburg mit seinem Auto, per Rad zu Fuß oder auch mit dem ÖPNV bewegt, der wird sich schon so manches Mal über die „rote Welle“, holprige und im Nichts endende Radwege geärgert haben. Damit soll bald Schluss sein, wenn es nach Stadtplanungschef Peter Schroeders geht. Denn rund 25 Jahre nach dem mittlerweile überholten „Verkehrskonzept 90“ soll für Flensburg eine Neujustierung des verkehrlichen Leitbildes und der Gesamtverkehrsplanung mit dem anspruchsvollen Projektnamen „Masterplan Mobilität 2030“ erfolgen. Mit diesem Masterplan soll die Aufgabe, Mobilität als Bestandteil der Stadt- und Lebensqualität für alle Menschen zu gestalten, deutlich an Gewicht gewinnen. Dabei stehen für die selbsternannte Klimahauptstadt die Anforderungen an eine umweltfreundliche Mobilität zur Erreichung der Klimaschutzziele besonders im Fokus der Planung. „Da es sich hierbei um ein sehr komplexes und umfassendes Szenario handelt, haben wir uns mit SHP-Ingenieur Jörn Janssen und Stefan Luft vom Büro Urbanus (Raumgestaltung) qualifizierte Experten ins Team geholt. Projektleiterin und Verkehrsplanerin seitens der Verwaltung wird Elen Helas sein. Unser ehrgeiziges Ziel ist ein politischer Beschluss noch vor der Sommerpause 2018“, so Planungschef Dr. Schroeders. „Dabei stehen wir derzeit noch ganz am Anfang“, erklärt Jörn Jansen. „Eine faire Aufteilung des öffentlichen Raums zwischen allen Nutzern von Verkehrswegen, also auch Radfahrern und Fußgängern, ein effizient organisierter Kfz-Verkehr mit optimiertem Verkehrsfluss, die Bildung von Wegeketten durch die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel, die Weiterentwicklung des ÖPNV sowie die aktive und sichere Mobilität für Kinder, Jugendliche und Senioren sind für uns neben klima- und umweltfreundlichen Aspekten die wichtigsten Kriterien bei der Entwicklung des neuen Masterplans Mobilität“. Auch der „Modal Split“ bei der Wahl der Verkehrsmittel soll zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs hin zu mehr Nutzung von Bus und Rad deutlich verbessert werden. Gerade dort sehen die Experten in Flensburg noch viel Optimierungspotenzial. Ein erfreulicher Nebeneffekt dabei könne ein Gewinn an Qualität für die Stadt und ihre touristische Attraktivität der Stadt sein. Ein wichtiges Anliegen ist dem Team die frühzeitige Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit in das Projekt. Deshalb soll der Masterplan Mobilität bereits am 31. Mai bei einer Konferenz der Stadtteilforen thematisiert werden. Bürgersprechstunde am 13. Juli Am 22. Juni findet dazu die erste Zukunftswerkstatt statt. Ergänzend dazu ist für den 13. Juli eine Bürgersprechstunde im Technischen Rathaus vorgesehen. Zum Beteiligungsverfahren gehören zudem noch nicht terminierte Expertenworkshops sowie Veranstaltungen mit der Jugendund der Seniorenwerkstatt. Neue, zusätzliche Straßen über den bisherigen Bestand hinaus sind im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 übrigens ausdrücklich nicht vorgesehen.

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