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MoinMoin Flensburg 03 2021

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-Anzeige- Flensburg -20. Januar 2021 -Seite 10 Hilfe und Zuspruch in schweren Stunden Sozialamt Ochsenweg 20 –24941 Flensburg-Weiche –Tel.: 0461 5000 110 Westerstraße 1-3 –24983 Handewitt –Tel.: 04608 90 080 E-Mail: info@bestattungshaus-pertzel.de Tag& Nacht www.bestattungshaus-pertzel.de „HAUS DES ABSCHIEDS“ Heute ist heute, aber schon morgen kann ein unbegreiflicher Tagsein. Wir sind gerne für Sie da! Telefon 0461 -5090316 Teure letzte Ruhestätte: Die Kosten für eine würdevolle Beisetzung tragen meist die Angehörigen des Verstorbenen. Ein Todesfall ist immer ein schwerer persönlicher Verlust. Zum Schmerz kommt häufig auch noch die finanzielle Belastung hinzu, denn die Kosten für eine würdevolle Beisetzung tragen im Normalfall die Angehörigen. Die rechtliche Seite sieht folgendermaßen aus: Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Die Pflicht der Kostenübernahme trifft grundsätzlich die Erben, unabhängig von der Höhe des Nachlasses. Eine Versicherung mit lebenslangem Todesfallschutz kann die Angehörigen und Hinterbliebenen finanziell entlasten. Sie zahlt bei Toddes Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigenaus. Die Kosten einer Bestattung liegen in DeutschlandimDurchschnitt bei mehr als 8.000 Euro. Hierbei sind beispielsweise die Kosten für eine Traueranzeige, Sarg, Grabstein, Aufbahrung, Blumenschmuck sowie Friedhofsgebühren und Grabnutzung enthalten. Hohe Kosten Ein individuelles Einzel- oder Doppelgrab bietet die Möglichkeit, dem Verstorbenen in ganz besonderer Weise zu gedenken, und beispielsweise das Grab mit den Lieblingsblumen zu bepflanzen. Doch immer mehr Angehörige können den Pflegeaufwand durch räumliche, zeitliche oder gesundheitliche Einschränkungen nicht leisten. Hierbei kann eine Dauergrabpflege alsLösungdienen oder alternative Grabformen. So kann man bei seinem Besuch auf dem Friedhof dennoch an ein perfekt gepflegtes Grab treten zum Beispiel in gärtnerbetreuten Grabfeldern oder NaturRuh-Arealen. Mittlerweile gibt esauf vielen Friedhöfen inDeutschland bereits mehrere dieser Anlagen. Im Vorfeld wird fürdie jeweiligen Flächen einGesamtkonzept erstellt, dass sich harmonisch in den Friedhof einpasst. Neben größeren und kleineren Gehölzen spielen vor allem Stauden im Gestaltungsplan der Friedhofsgärtner eine wichtige Rolle. Mit ihrer Vielfalt anBlatt- und Blütenformen sowie -größen können mit den mehrjährigen Pflanzen richtige Landschaften geschaffen werden. Dazu modellieren die Friedhofsgärtner zuerst die vorhandenen Flächen bevor die Pflanzenverteilt Foto: Richard Mayer Sinnvolle Vorsorge für einen würdevollen Abschied Beisetzungen, die mit besonders hohen Ansprüchen oder speziellen Wünschen verbunden sind, können auch Kosten von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Die regionalen Unterschiede sind dabei beträchtlich. Die tatsächlichen Kosten einer Bestattung werden von vielen Menschen immer noch unterschätzt. Das Sterbegeld,das die Hinterbliebenen von gesetzlich Krankenversicherten erhalten haben,ist bereits vor 16 Jahren abgeschafft worden. Ein privater lebenslanger Todesfallschutz schützt das Vermögen der Angehörigen. Wer bereits zu Lebzeiten seinen Abschied nach den eigenen Vorstellungen festlegen möchte, kann zudem gemeinsam mit dem Bestatter im Rahmen eines Vorsorgevertrags die organisatorischen Details selbst bestimmen, die Angehörigen haben dann keinen Einfluss auf den Ablauf und die Ausgestaltung der Bestattung. Eigene Wünsche – beispielsweise zur zum Ablauf der Trauerfeier können darüber hinaus mithilfe eines Bestatters oder Notars im Rahmen einer Bestattungsverfügung festgelegt werden. (AST) Staudenvielfalt das ganzeJahr Neben Gehölzen spielen vor allem Stauden im Gestaltungsplan der Friedhofsgärtner eine wichtige Rolle. werden. Ein oder mehrere Modelle von Stelen oder Platten wirken zudem formbildend und bieten Platzfür dieSterbedaten der hierBestatteten. Denn eines soll dieAnlagenichtsein -eine Fläche für anonyme Bestattungen. Bei der Auswahl der Stauden achten die Friedhofsgärtner auf den vorhandenen Boden sowie auf die Lichtverhältnisse und pflanzen damit standortgerecht mit Arten und Sorten, die unterschiedliche Blütenfarben, Wuchshöhen und Blütezeiten bieten. Alle Stauden werden in den Regionen herangezogen, in denen sie später auch auf dem Friedhof gepflanzt werden. Damit sind sie an das jeweilige Klima angepasst und wachsen pflegeleicht. (AST) Werkfoto: GdF Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme derKostenkann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten undHerrichten der Leiche,ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut,die Sargträger und die Überführung aufden Friedhof,das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für dieAnreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige und die Trauerbekleidung können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Kosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt. (AST) Friedhofszwang Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist,nachdem Todfür immerandiesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. DieAsche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. Der Friedhofszwang schreibt vor, dass Verstorbene ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Ursprünglich diente die Vorschrift dem Schutz vor Seuchen. Ein Bundesland hat den Friedhofszwang 2015 abgeschafft: Bremer dürfen ihre Asche auch imeigenen Garten verstreuen -vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen. Foto: Deutsche Friedhofsgesellschaft

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Wereine Maßnahme auseinem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält künftig fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote damit auf bis zu 50 Prozent der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 Prozent. Mitte 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden. Neutrale Informationen zu Fragen rund um die energetische 16 8 Foto: Zukunft Altbau Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de. Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau gefördert. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA- Förderprogramme ganz oder teilweise. „Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können künftig mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse.Damit istdie Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie.Diese guten Bedingungen sollten sich Eigentümer nicht entgehen lassen.“ Wersich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit 4 6 15 Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante im Rahmen des BEG wird jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW. Die Zuschuss-Fördersätze bei Einzelmaßnahmen, die erst mit dem Klimapaket am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, bleiben gleich. Wer jedoch künftig eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. „Der Staat fördert die Beratung bereits mit 80 Prozent, kommt ein iSFP-Bonus bei der Ausführung hinzu, macht sich die Beratung sogar mehr als bezahlt“, sagt Hettler. Zuschüssefür neue Heizungen, Dämmungen und Fenster gestiegen Was bedeutet der iSFP-Bonus in Fördermitteln ausgedrückt? Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 Prozent der Investitionskosten, sondern 50 Prozent. Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 Euro, gibt esindiesem Fall 9.000 Euro Zuschuss. 9 1. Dach/Solar 2. Mauerwerk 3. Wände 4. Inneneinrichtung 5. Maler 6. Bodenbelege 7. Garten/Außenanlagen 8. Heizungsanlagen 9. Küche 10. Elektro 11. Überdachung 12. Bad/Sanitär 13. Dachstuhl 14. Fenster/Türen 15. Metallbau 16. Sicherheit 17. Garagentore Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise in Form von Solarthermie –steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 Prozent, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird. Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Kostet eine Dämmung Bundesförderung für energieffiziente Gebäude etwa 60.000 Euro, gibt esalso maximal 15.000 Euro vom Staat dazu.Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Wer sich etwa eine neue Heizung und eine Dämmung zulegt, darf eine bestimmte Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Sie wurde jetzt von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht –eineweitere Verbesserung des BEG gegenüber der bisherigen Förderung. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Esmuss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig –auch bei den Einzelmaßnahmen –verstärkte Kontrollen vor Ort geben. Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www. zukunftaltbau.de

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