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MoinMoin Angeln 04 2021

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-Anzeige- Schleswig/Angeln - 27. Januar 2021 - Seite 4 DER Immobilienmakler Fachleute Ihres Vertrauens! NEU IN KAPPELN IHRE MAKLERIN VOR ORT Dehnthof 3 · 24376 Kappeln Telefon 04642 983 1050 · Mobil 0176 2364 2556 info@jgoepfert-immobilien.com · www.jgoepfert-immobilien.com Regional und effizient, darauf können Sie vertrauen! Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Der richtige Zeitpunkt ist jetzt! Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur Marktlage und Ihrer Immobilie in einem unverbindlichen Gespräch und begleiten Sie bei Bedarf gerne beim Hausverkauf. Ihr Ansprechpartner: J. Claudius Callsen IHK Geprüfter Immobilienfachwirt Immobilienmakler in 2. Generation Telefon: 04642 92277-80 | E-Mail: info@callsen-immobilien.de Callsen Immobilien | Querstraße 3 | 24376 Kappeln Kaufen oder verkaufen … Von der Immobilienbewertung bis hin zum Notarvertrag sind wir persönlich für Sie da. Kompetent, unabhängig und fair. Wir kennen uns aus. Seit mehr als 30 Jahren sind wir in der Region mit Fachkenntnis und Markterfahrung tätig. Fragen Sie uns … ganz unverbindlich. Carsten Henningsen Diplom Sachverständiger für Immobilienbewertung Henningsen Immobilienkontor Süderbrarup und Gelting Telefon: 0 46 41 - 30 21 & 30 22 www.immobilien-henningsen.de info@gvik.de · www.gvik.de Neues Gesetz zur Aufteilung der Maklerkosten: Interview mit zwei Experten Am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen vor allem Immobilienkäufer hinsichtlich anfallender Kaufnebenkosten entlastet werden. Doch wie sehen die neuen Regelungen aus und was bedeuten sie im Einzelnen? MoinMoin-Redakteur Michael Philippsen sprach hierüber mit dem Landesvorsitzenden des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), Carsten Henningsen aus Gelting, und dem Flensburger Immobilienfachmann Bernd Brocks. Was ändert sich bei der Aufteilung der Maklerkosten? Brocks: Hier in unserem Wirkungsbereich ändert sich eigentlich nicht viel, da im Norden Schleswigs-Holsteins nur sehr wenige Makler die Courtage ausschließlich vom Käufer oder Verkäufer genommen haben. Bisher wurde die Frage, wer die Maklercourtage zahlt, in den einzelnen Bundesländern aber doch sehr unterschiedlich gehandhabt. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern steilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage zur Hälfte. Dabei spielt es keine Rolle, wer denMaklerzuerstbeauftragthat, denn beide schließen zukünftig mit dem Makler einen Vertrag. Möglich ist weiterhin auch eine Der Immobilienmarkt ist im Moment für Verkäufer so attraktiv wie lange nicht mehr. Aber auch wenn Immobilien gefragt sind, sollte man sich mit dem Verkauf gründlich auseinandersetzen und im Idealfall Profis zu rate ziehen. Immerhin will man sein Haus ja nicht nur einfach loswerden, sondern auch den Der Flensburger Immobilienfachmann Bernd Brocks. Foto: Brocks bestmöglichen Preis erzielen und hinterher keine Scherereien haben. Folgende Fehler sollten Verkäufer also vermeiden: Falsche Einschätzung des Immobilienwertes Welchen aktuellen Verkehrswert eine Immobilie hat ist vor allem abhängig von Angebot und Nachfrage. Natürlich spielen u.a. Lage, Größe, Baujahr oder auch Energiestandards eine große Rolle. Sicher hat man auch eine Vorstellung vom Preis seiner Immobilie. Doch ob diese der Realität entspricht ist fraglich. Hier sollte man einen Experten zu Rate ziehen und seine Immobilie bewerten lassen. Oftmals bieten Immobilienmakler eine kostenlose Bewertung an. Ungenaue Objektbeschreibung Seriöse Informationen bauen Vertrauen auf. Man sollte also darauf achten, dass das Exposé eine wahrheitsgetreue Beschreibung enthält und informativ sowie ansprechend gestaltet ist. Dabei sollten man wichtige Extras nicht außer acht lassen. Hinzu kommen ansprechende Bilder des Objektes. Hier sollten Sie nicht sparen und professionelle Bilder bevorzugen. Fehlende Unterlagen einseitige Interessenvertretung des Verkäufers, wenn dieser die Gesamtcourtage trägt. Was genau bewirkt das neue Gesetz? Henningsen: Wir begrüßen hoch zufrieden die Konsequenz dass das Geschäftsmodell „provisionsfrei für den Verkäufer“ endlich ausgedient hat. Nunmehr steht die fachliche Kompetenz des Maklers im Vordergrund. Auftragsakquise nach dem Motto: „Verkäufer, ich tue alles für dich aber bezahlen muss mich der Käufer“ ist damit nicht mehr möglich. Wir gehen davon aus, dass die Qualität der Maklerleistung noch weiter steigt. Und in der Tat kommt es natürlich auch noch zu einer finanziellen Entlastung der Käufer. Der Verkäufer kann seinen Provisionsanteil auch nicht einfach auf den Kaufpreis aufschlagen, denn damit wird das Objekt am Markt preislich uninteressant. Für wen gilt die Maklercourtage-Teilung und wann nicht? Brocks: Die Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher und ist beschränkt auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen. Handelt der Käufer hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin völlig frei vereinbart werden. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Neu-Regelung ist auch der Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Gibt es weitere Änderungen? Henningsen: Neu ist außerdem, dass der Maklervertrag immer in Textform zu schließen ist (Textform ist nicht Schriftform, Email oder Kurznachricht reicht). Diese Klarstellung ist ebenfalls eine äußerst begrüßenswerte Neuerung. Der Makler klärt ganz am Anfang unter welchen Voraussetzungen er seine Leistung erbringt und was es kostet. Der Kunde entscheidet frei, ob er den Makler beauftragen und bezahlen möchte oder nicht. Da das Ganze in Textform vereinbart wird, können sich daraus keine Meinungsverschiedenheiten mehr ergeben. Wie wird eigentlich die Maklerprovision berechnet? Henningsen: Die Maklerprovision ist grundsätzlich prozentual vom am Ende ausgehandelten Kaufpreis abhängig und bezieht sich nicht auf den Angebotspreis. Bei sehr günstigen Objekten (z.B. Abbruchobjekten oder Immobilienverkauf: Fehler, die man vermeiden sollte Zum Verkauf einer Immobilie gehören bestimmte Unterlagen. So darf auf keinen Fall der Energieausweis fehlen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass er bereits bei der Besichtigung den Interessenten vorgelegt wird. Ob es ein Verbrauchs- oder Bedarfsenergieauseis sein muss, hängt von der Immobilie ab. Weitere unverzichtbare Dokumente sind der Grundbuchauszug, die Statikberechnung des Gebäudes, Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen), Mess- und Wartungsprotokolle. Unvorbereiteter Besichtigungstermin Das Exposé kann noch so informativ, die Bilder noch so toll sein – wenn das Haus vor der Besichtigung nicht in einen Top-Zustand gebracht wurde, kommen Der IVD-Landesvorsitzende Carsten Henningsen. Foto: Henningsen Totalsanierungsfällen) kann auch ein Festbetrag vereinbart sein. Zur Nettocourtage kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Immobilienverkauf – und ankauf geht das derzeit überhaupt trotz Lockdown? Brocks: Die Antwort darauf ist ein klares „Ja“, denn das Leben geht ja weiter! Viele haben einen Jobwechsel vor sich und benötigen Wohnraum, andere sind ggf. gezwungen (Scheidung, Alter, Erbfall, Umzug) ihre Immobilien auch zum heutigen Zeitpunkt zu verkaufen. Hier bieten viele Immobilienmakler eine ganze Reihe von Dienstleistungen an, die eine überzeugende kontaktlose Präsentation Ihrer Immobilie ermöglichen. Unter strikter Einhaltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln kann zumindest dort, wo es die persönlichen Gegebenheiten zulassen, auch eine Besichtigung vor Ort stattfinden. evtl. Schwächen zu Tage, die auf den Fotos nicht zu sehen sind. Aber nicht nur das Haus selber, auch das Grundstück sollte in einem ansehnlichen Zustand sein. und der Verkäufer sollte auf den Besichtigungstermin vorbereitet sein. Immerhin muss er mit detaillierten Fragen rechnen, die er souverän beantworten können sollte. Unklarheiten im Kaufvertrag Über den Kaufvertrag sollte man sich schon im Vorwege Klarheit verschaffen. Das fängt mit der Einbauküche an – wird sie mitverkauft oder plant man, sie mitzunehmen? Auch ist es wichtig, alle mündlichen Absprachen mit dem potentiellen Käufer im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten. Und in jedem Fall sollte man vor Abschluss des Kaufvertrages die Bonität des Käufers überprüfen. (nic/Quelle: Sparkasse) Foto: AdobeStock

Bauliche Maßnahmen Ellingstedt (nic) – Bauliche Maßnahmen am Feuerwehrgerätehaus und der Sachstand der Kläranlage sind zwei der elf Tagesordnungspunkte der Sitzung des Ausschusses für Dorentwicklung, Planung, Umwelt am Montag, dem 1. Februar um 19:30 Uhr im Jugendraum der Mehrzweckhalle. Vereinbarung Sporthallennutzung Schuby (nic) – Am Montag, dem 1. Februar tagen die Gemeindevertreter ab 19:30 Uhr im Musikheim, Langredder. Auf ihrer Tagesordnung stehen unter anderem Bauund Grundstücksangelegenheiten, wie der Pachtvertrag und die Vereinbarung für die Sporthallennutzung des VfB Schuby sowie Planungen des LBV wegen einer neuen Straßenmeisterei. Gebühren für Schlammentfernung Böklund (nic) – Die Gemeindevertreter beraten am Donnerstag, dem 28. Januar in der Sporthalle der Auenwaldschule unter anderem über Planungsaufträge und über die Erhebung von Gebühren für das Einsammel und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms. Die Sitzung findet unter Einhaltung der derzeit erforderlichen Hygieneregeln statt. Dannewerkschule als„MINT-Schule“ ausgezeichnet Schleswig (ife) – „MINT“ steht bekanntlich für „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik“. In diesem Bereich wurde die Kompetenzen an der von Andrea Bergmann geleiteten Dannewerkschule gefördert, so dass die Schule nun offiziell in das Exzellenz- Netzwerk „MINT Schleswig- Holstein“ aufgenommen wurde – als elfte Schule im Netzwerk des Landes. Von Tarp bis Brunsbüttel, von Meldorf bis Lübeck – auch die Altstadtschule Rendsburg ist dabei – reicht das Netzwerk. „Zweitägige Netzwerktreffen, wo `Best Practice´ unter den Lehrkräften ausgetauscht werden kann und zu denen externe Referenten eingeladen werden, können die Schulen im MINT-Bereich noch weiter verbessern“, hieß es anlässlich einer Video-Pressekonferenz am 20. Januar. Die Dannewerkschule, die schon jetzt in der Sekundarstufe I in den MINT-Fächern überdurchschnittlich erfolgreich ist, kann sich als Gemeinschaftsschule durch die begehrte Zertifizierung weiter profilieren. Mit der Auszeichnung ist eine Fördersumme von 2000 Euro verbunden. „Von dem Geld wollen wir sechs zusätzliche Notebooks für den Navi-Bereich erwerben“, sagt die Lehrerin Dominique von Klein. Sie hofft, dass im Jahr 2021 die Ausstattung der Klassenräume mit Glasfaser-Anschlüssen optimiert wird. Als Stifter hinter der MINT- Zertifizierung stehen der Arbeitgeberverband NORD- METALL, das Ministerium für Die MINT-Lehrkräfte der Dannewerkschule (v.l.): Martin Löwenstrom, Lena Görrissen, Kerstin Günther, Dominique von Klein, Maleen Schröder Foto: Alexander Spiering Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein, die Technische Akademie Nord e.V. und die Vereinigung Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.; Dr. Jessica Bönsch, Bereichsleiterin Bildung und Wissenschaft der NORDME- TALL-Stiftung, war als Mitglied der Jury am Auswahlverfahren beteiligt und sagte, es sei „beeindruckend, wie konsequent die Dannewerkschule bestrebt ist, alle Schüler:innen gemäß ihrer Stärken und Talente individuell zu fördern.“ Dr. Julia Pfannkuch, Stadt Schleswig, sagte anlässlich der Pressekonferenz: „Als Schulträger freuen wir uns sehr über die Auszeichnung; auch wir durften bereits die Innovationskraft der Dannewerkschule erleben.“ Blick auf die Dannewerkschule Foto: Feldmann AUS DER REGION Flensburg (mm) – „Seit Beginn der Krise haben die Unternehmen großes Verantwortungsbewusstsein, Stärke, Durchhaltewillen und Kreativität bewiesen. Vielen von ihnen geht jetzt die Kraft aus. Bevor es zu spät ist, muss nun die Politik zu ihrer Verantwortung und ihren Zusagen stehen“, fordert Rolf-Ejvind Sörensen, Präsident der IHK Flensburg nach den Beschlüssen der Bund-Länder- Runde zur Corona-Strategie. „Eine Verlängerung des Lockdowns verträgt sich nicht mit unzumutbaren Verzögerungen und bürokratischen Hürden bei den Finanzhilfen. Das Geld muss endlich ankommen.“ Immer mehr Leerstände in den Einkaufslagen der Innenstädte seien ein alarmierendes Signal. Er habe großes Verständnis für die Unternehmer vor Ort, die ihre Sorgen und ihren Unmut immer lauter äußerten. Zusätzlich sei nun noch ein erhöhter bürokratischer Aufwand zu befürchten, den die angekündigte Homeoffice-Verordnung voraussichtlich mit sich bringe. In vielen Bereichen der Wirtschaft ließen sich die Auflagen zudem gar nicht oder mit einem kaum leistbaren Aufwand umsetzen, zum Beispiel Schleswig/Angeln - 27. Januar 2021 - Seite 5 „Für viele Unternehmer wird die Luft gefährlich dünn“ Rolf-Ejvind Sörensen, Präsident der IHK Flensburg. Foto: IHK/Christiansen im Verarbeitenden Gewerbe. „Viele unserer Mitgliedsunternehmen sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Ich versichere Ihnen: Wir werden nicht müde, uns als IHK für die Interessen unserer regionalen Unternehmen einzusetzen. Gemeinsam mit den Schwesterkammern in Kiel und Lübeck setzen wir den intensiven Dialog mit der Politik fort“, so der Präsident. Was in der öffentlichen Diskussion nicht übersehen werden dürfe: Wenn von „der Wirtschaft“ die Rede sei, gehe es am Ende immer um „die Menschen“. Sörensen: „Das Krisenmanagement wirkt sich auf unzählige Arbeitsplätze aus und hat allein dadurch eine enorme Dimension, die weit über die Interessen einzelner Betriebe hinausgeht.“

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