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MoinMoin Südtondern 05 2019

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-Anzeige- Husum/Südtondern -30. Januar 2019 -S NEUERÖFFNUNG LANGENHORN Spaß haben und Glückwunsch und guten Start ... Schlosserei Ingo Magnussen Meisterbetrieb Wir gratulieren von Herzen! E-Mail: ingo-magnussen@t-online.de Hohe Koppel 11 Tel.: 04672-776099 25842 Langenhorn Fax: 04672-776063 Kerstin &Marco und dem Team wünschen wir viel Erfolg! Der etwas andere Baumarkt Lornsenstr. 17-19 ·Bredstedt ·Fon 04671-4646 Zur Eröffnung eurer „Sportbude“ wünschen wir Euch einen guten Start. Hans-Joachim Parlow Dorfstr. 1 25842 Langenhorn Tel.: 04672 -7769520 info@maler-parlow.de www.maler-parlow.de Hohe Koppel 6, Langenhorn/Mönkebüll, Gewerbegebiet Langenhorn (hb) – „Mach Sport!“ Das ist die Intension der Betreiber des neuen Fitnessstudios in Langenhorn, Mario Pörksen, Marco und Kerstin Brandt. Auf dem Grundstück Hohe Koppel 4b haben sie in der neu erbauten Halle ihre „SPORTbude“ eingerichtet, ein Fitnessstudio mit modernster und neuster Geräteausstattung. „Bei uns kann man aus jeder Voraussetzung beginnen, zu trainieren“, erklärt der Physiotherapeut und Osteopath Mario Pörksen, dessen PHYSIO PLUS Praxis ebenfalls in dem neuen Gebäude untergebracht ist. Er hat die fachliche Leitung in der „SPORTbude“ inne und ist als DOSB lizensierter Sportphysiotherapeut und medizinischer Trainingstherapeut dafür außergewöhnlich qualifiziert. „Unser Ziel: Bewegen durch Begegnungen bei uns, bewegen durch Sport! Und letzten Endes wollen wir verändern. Positiv und ohne Zwang. Denn Bewegung ist Veränderung“, erklären die Drei. Nach dem ersten Probetraining und der Einweisung wird auf Wunsch ein Trainingsplan erstellt und individuell abgestimmt. „Tag der offenen Tür“ am 2. Februar Im Fitnessstudio ist auch ein großer Cardio-Bereich integriert. Kassengeförderte Präventionskurse sind nach Absprache möglich, ebenso Rehabilitations- und medizinisches Aufbautraining. Die „SPORTbude“ bietet ihren Kunden also ein Rundum- Sorglos-Paket in einem neuen Fitnessstudio mit modernster Geräteausstat- Raus aus der Bude –rein in die „SPORTbude“ tung und einer individuellen Trainingssteuerung für beste Erfolge. Neukunden werden gebeten, einen Termin zum Probetraining zu vereinbaren. Kerstin Brandt ist am Empfang und im Büro tätig, aber sie ist auch im Studio zu finden, denn auch sie hat bereits die Grundqualifikation zur sportlichen Betreuung der Kunden im Fitnessstudio erworben. Mit einem „Tag der offenen Tür“ am Samstag, den 2. Februar 2019, möchten die Drei ihr neues Fitnessstudio der Öffentlichkeit vorstellen. In der Hohe Koppel 4b ist das Domizil der „SPORTbude“ entstanden. Sie würden sich sehr freuen, wenn sich viele Neugierige in der Zeit von 11 bis 18 Uhr ihr Studio bei einem kleinen Sektempfang anschauen. Kerstin Brandt ist am Empfang und auch im Studio zu finden. gesund bleiben –das möchten Mario Pörksen sowie Kerstin und Marco Brandt ihren Kunden bieten. Fotos: Barkmann Die Fußballer der SG Langenhorn/ Enge machen dabei den Ausschank, die Jugendfeuerwehr grillt, und beide freuen sich, dabei durch kleine Beiträge ihre Vereinskasse aufzubessern. Für das weitere Catering sorgt die Langenhornerin Birte Cordsen. Eröffnungsangebote Für Schnellentschlossene hält die „SPORTbude“ Eröffnungsangebote bereit. Sie kommen in den Genuss von Vergünstigungen. Geöffnet ab 4.2. Das Fitnessstudio ist dann ab Montag, 4. Februar 2019, geöffnet. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7bis 22 Uhr. Das Büro ist nicht durchgehend besetzt, und für das erste Probetraining bitten die Betreiber um vorherige Terminabsprache unter Telefon 0151 252 865 40, eine Festnetznummer folgt und ist, wie viele andere Informationen, auf der Homepage www. sportbude-langenhorn.de zu finden. Die Mailanschrift lautet info@sportbude-langenhorn.de . Alles Gute zur Neueröffnung und viel Erfolg wünschen Andreas und Edith www.kogis-moebelhaus.de Tel. 04672/7220 Wir wünschen einen sportlichen Start! Ich berate Sie gerne: Jürgen Carstensen Telefon 04841 835611 E-Mail: carstensen@nf-palette.de

-Anzeige- Südtondern -30. Januar 2019 -Seite 9 Unfall –Was nun? 1. Ihr Recht: Sie können die Werkstatt selbst bestimmen! (Haftpflichtschaden) Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen –Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer Sie das ganze Jahr über im Service gut berät und bedient, wird das auch im Falle eines Unfalls tun. Ihre vertraute und bekannte Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. 2. Ihr Recht: Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben! (Haftpflichtschaden) Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Das erstellte Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung herangezogen werden, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen. Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen, kann Ihnen Ihre Werkstatt bei der Auswahl behilflich sein. Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein so genannter Bagatellschaden vor (Schadenshöhe –jenach Gerichtsbezirk –nicht höher als circa 500.- bis 770.- Euro), werden die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. 3. Ihr Recht: Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten! (Haftpflichtschaden) Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen. Die Ausnahme ist ein sehr geringer Fahrbedarf. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Ausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Aber: Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind. 4. Ihr Recht: Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen! (Haftpflichtschaden) Zur Ermittlung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Zu Punkt 5 sei angemerkt, dass es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt und noch einige sehr wichtige Bedingungen enthält. Was aber hier hinzugefügt werden sollte, ist: a. Zu den Reparaturkosten zählt auch eine eventuelle Wertminderung. Dies bedeutet, die Reparaturkosten plus Wertminderung dürfen die 30 Prozengrenze nicht überschreiten. Rechenbeispiel: Reparaturkosten 5.000 Euro Wertminderung 300 Euro Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro In diesem Fall ist eine Reparatur im Sinne der 130 %- Regelung nicht möglich da die Reparaturkosten inklusive Wertminderung über 30 %liegen. b. Eine weitere Bedingung ist: Um das Integritätsinteresse zu wahren, muss das Fahrzeug vollständig (nach Gutachten) repariert werden und mindestens über einen Zeitraum von 6Monaten, ab dem Zeitpunkt des Schadenereignisses, weiter genutzt werden. Diese beiden sehr wichtigen Punkte sind für die 130 %-Regelung immer zu beachten. 5. Ihr Recht: Totalschaden -Sie können reparieren oder verkaufen! (Haftpflichtschaden) Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen. Aber: Wichtige Bedingungen sind, dass die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30 %übersteigen und dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie das Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes –aber abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und auch abzüglich der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer. Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist und das hängt u. a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeugs ab. Sie haben auch das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert (z. B. an Ihre Fachwerkstatt) zu verkaufen, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherung müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot für Sie zumutbar ist. 6.IhrRecht:Waspassiert,wennSie denUnfallselbstverursachthaben? (Kaskosch.) Wenn Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten: setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt: Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag ausdrücklich nichts anderes bestimmt. Deutsches Kfz-Gewerbe Kfz-Sachverständigenbüro Jensen &Friedrichsen –BVSK – öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige 25821 Bredstedt ·Rosenburger Weg36 04671-930140 UNFALLSCHÄDEN? Wir sind da, wenns mal kracht!!! Unfallschäden sind heute komplexer denn je. Wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, ist es meist für den Autofahrer eine nicht alltägliche Angelegenheit. Wir helfen Ihnen daher bei der Regulierung und Abwicklung! Öffnungszeiten: Mo bis Fr 07:00 -18:00 Uhr Sa 08:00 -12:00 Uhr Autohaus Kaim GmbH • Flensburger Str. 2•25917 Leck Tel. (04662) 987 • service@autohaus-kaim.de Unfall was nun? Wir helfen Ihnen! Spiele und Spaß auf der„Kohltour“ AUS DER REGION Neukirchen (he) –Zum siebten Mal in Folge fand am vergangenen Sonnabend die „Kohltour“ in Neukirchen statt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Jung und Alt. Die Organisatorin Carola Steltner stammt aus Niedersachsen, woher diese Veranstaltung ihren Ursprung hat. Die Spielstrecke Zur diesjährigen Kohltour fanden sich Familien mit 40 Erwachsenen, zehn Kindern und drei Babys am „Gasthof Anneliese Rasch“ ein, um sich mit Kinderwagen, Bollerwagen, bestückt mit warmen Getränken und jeder Menge Spaß auf die rund sieben bis acht Kilometer lange Spielstrecke zu begeben. Begonnen wurde mit der Einteilung in Gruppen und dem Kennenlernspiel „Jäger und Hase“. Die geplante Strecke führte in Richtung Rodenäs-Neudamm und retour nach Neukirchen. Bei den Spielen, entlang der Strecke sorgte „Boßeln“ und zwar andersrum (rückwärts) für super Stimmung bei allen Teilnehmern aus der Wiedingharde. Bei den einzelnen Spielen wurde vorab schon eine Siegergruppe ermittelt. Königsthron &Grünkohl Zurück im Gasthof wartete ein leckeres Grünkohlessen auf die Teilnehmer und mit dem Spiel „Die Reise auf den Königsthron“ wurde am Ende des actionreichen Nachmittages eine Königin und ein König aus den besten Gruppen ermittelt. Die bunte Truppe vor dem Start mit Organisatorin Carola Steltner (2.v.l.) und Dirk Porsch ,dem König des Vorjahres (mit Krone). Felix Mölck und Shari Esklony (v.l.) sind die Kohlkönige 2019. Fotos: Eckert Versammlung der Landfrauen Leck (mm) – AmMontag, 4. Februar, führt der „Land Frauen Verein Leck und Umgebung e.V.“ seine Jahreshauptversammlung durch. Sie beginnt um 15 Uhr in der „Nordsee Akademie“ im Haus Nordfriesland. Lesung „Legasthenie“ Niebüll (mm) –Die Ev. Familienbildungsstätte (FBS) lädt am Montag, 4. Februar, zu einer Lesung zum Thema Legasthenie „Für Mut zum Fehler machen“ ein. Die Lesung beginnt um 19.30 Uhr und ist kostenfrei. Anmeldungen an die Ev. FBS Niebüll, Telefon 04661 9014110 oder per Mail an evfbs@dwsuedtondern.de.

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