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MoinMoin Südtondern 04 2021

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-Anzeige- Südtondern - 27. Januar 2021 - Seite 4 Wiedingharde Hol Dir den Profi in Dein Haus – dann sieht es richtig KLASSE aus! Funk-Taxi Neukirchen Tag & Nacht Malerei · Krankenfahrten, sitzend · Vorbestellung · Bestrahlungs- und Chemofahrten · Dialysefahrten · Rollstuhl-Taxi (barrierefrei) und Sohn GmbH und Co. KG 25927 Aventoft Lämmerfenne 4 Tel. (04664) 218 Fax (04664) 1342 0 46 64 / 8 88 Kai Christiansen · Osterdeich 24 · 25927 Neukirchen 25923 Süderlügum · Tel. 04663-188100 · Fax 04663-188149 www.pflegepartner-suedtondern.de · landhaus.nis-puk@t-online.de Toft 2-4 · 25924 Klanxbüll · Tel. 04668-959500 · Fax 959700 www.landhaus-nispuk.de · landhaus.nis-puk@t-online.de „Was irgendwie machbar ist, führen wir durch...“ Alle Mitarbeitenden werden vor Dienstbeginn getestet und müssen von Dienstbeginn bis Dienstende FFP2 Masken tragen. Klanxbüll (wd) – Jörg Henningsen ist grundsätzlich als positiv denkender Mensch bekannt. Corona jedoch hat den Geschäftsführer und Heimleiter der Seniorenheime ´Nis Puk` (Klanxbüll) und ´Residenz an der Düne` (Süderlügum) sehr nachdenklich gemacht. Ziemlich frustriert berichtet er von der Diskrepanz zwischen den öffentlichen Vorgaben zur Verhütung eines möglichen Corona-Eintrags in seine Häuser und den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen mit den damit verbundenen finanziellen Belastungen, um beide Häuser Corona frei zu halten. „Es wäre fahrlässig gewesen, aber rechtlich einwandfrei, nur die Tests durchzuführen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Man darf doch Gesundheit und Unversehrtheit von Leib und Leben nicht mit Geld aufrechnen“, unterstreicht er. Eine Verordnung vom 15. Oktober des letzten Jahres regelte, wie häufig Heimbewohner, Besucher und Mitarbeiter gegen Kostenerstattung getestet werden durften. „Bis heute haben wir alle durchgeführten Tests vorfinanziert, eine Refinanzierung erfolgte bisher nur zum Teil“, erläutert der Pflegefachmann. Konnte eine Einrichtung ein schlüssiges Konzept für zusätzliche Testungen beim öffentlichen Gesundheitsdienst vorlegen, durfte darüber hinaus mit einer Kostenübernahmezusage getestet werden. So durften im November 20 Tests je Bewohner und Monat, im Dezember 30 durchgeführt werden. Mitarbeiter sollten im November 1 Mal, im Dezember 2 Mal je Woche getestet werden. Seit Januar müssen alle Mitarbeiter diese unangenehme Prozedur mindestens 2 Foto: Dix Mal pro Woche über sich ergehen lassen, Besucher müssen einen negativen Corona Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Soweit die rechtlichen Vorgaben. „Wir testen seit längerem, das heißt seit 8. November, schon wesentlich umfangreicher, testen alle Mitarbeitenden und Therapeuten jeweils vor Schichtbeginn und alle Bewohner zusätzlich Anlass bezogen einmal täglich für 24 Tage, das heißt zum Beispiel bei Rückkehr aus dem Krankenhaus!“ Alle Besucher werden in einer dafür eingerichteten Schleuse einem Schnelltest unterzogen, der jeweils nur zur vollen Stunde durchgeführt wird und nach 15 Minuten ein Ergebnis liefert. „Bisher leisten wir das mit eigenem Personal, das 40 Minuten früher zum Dienst erscheint und von der Vorschicht getestet wird. Das führt natürlich zu erheblichen Überstunden“, unterstreicht Henningsen. Auch habe er lange vor der Verpflichtung dazu sein Personal mit FFP2 Masken ausgerüstet, die während der gesamten Arbeitszeit getragen werden müssen. Zwar waren gut 95 Prozent der Besucher einsichtig, doch der Rest pochte teilweise auf die Besucherregelungen, die der Gesetzgeber als möglich vorgegeben hatte, in der Realität aber zum Wohl der Bewohner Praxis bezogener durchgeführt werden mussten. „Wir führen durch, was irgendwie machbar ist“, meint er. Sicherlich habe er nicht alles richtig gemacht, doch bisher gebe ihm der Erfolg seines schon frühzeitig ins Leben gerufenen hausinternen Krisenstabes Recht. AUS DER GESCHÄFTSWELT -Anzeigensonderveröffentlichung- FRAU & BERUF: Telefonische Beratungen Niebüll (mm) – Aufgrund der Corona-Beschränkungen können zurzeit leider keine Termine zur kostenfreien beruflichen Präsenzberatung für Frauen in Niebüll angeboten werden. Interessierte Frauen können sich aber telefonisch zu verschiedenen Themen informieren und beraten lassen, zum Beispiel zum Thema beruflicher Wiedereinstieg, Bewerbung, Minijob, Elternzeit oder berufliche Veränderung. Terminvergabe Terminvergabe (Beratung ist in Ausnahmefällen auch außerhalb der Bürozeiten möglich) unter Telefon 04841 70 60 oder E-Mail frau-beruf-nf@ posteo.de ( Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr). Stadtwerke Nordfriesland sichern Versorgung 25 Jahre IT-Service vor Ort Niebüll (mm) – Ab Anfang Februar wird in Niebüll im Bereich Hooger Straße, Lagedeich, Süder Gath und Gröder Weg das Gas- und Stromnetz saniert – in Teilbereichen auch die Hausanschlüsse. Im Gasnetz werden alte PVC- Rohre durch PE-Rohre ersetzt. Im Stromnetz wechseln die Stadtwerke-Mitarbeiter alte störanfällige Kabel aus und tauschen sie durch modernere Kabel mit einem größeren Querschnitt. Die Baumaßnahme ist in drei Bauabschnitte aufgeteilt wird bis voraussichtlich Ende Juni andauern. Erneuerung notwendig „Die steigenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Netze machen eine Erneuerung der Leitungen notwendig. Mit diesen Arbeiten stellen wir die sichere und stabile Stromversorgung auch in Zukunft sicher.“ erklärt Chris Prehn, Technischer Leiter bei den Stadtwerken Nordfriesland. Bitte um Verständnis Im Rahmen des Leitungsausbaus kann es zu Behinderungen kommen. Die Stadtwerke bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Das MARIS-Führungsteam (v.l): Niels Grimmig, Achim Fügner, Topias Thomsen, Jan N. Jung. Flensburg (bni) – Am 1. November 1995 übernahmen Topias Thomsen und Niels Grimmig die Einzelfirma Maris Computer und firmieren seitdem als MARIS Computer GmbH in Flensburg. Die beiden studierten Informatiker kennen sich seit dem Studium und waren vor der Übernahme bereits einige Jahre in der Branche tätig – trotzdem war es ein Sprung ins kalte Wasser, weiß Grimmig zu berichten, „schließlich übernahmen wir auch zwei Angestellte und einen Auszubildenden.“ Bis heute bildet MARIS regelmäßig aus. Aktuell umfasst das MARIS-Team 19 Kollegen. Auch heute noch, nach 25 Jahren blicken beide durchaus zuversichtlich in die Zukunft. Die letzten Jahre waren insbesondere in der IT-Branche, geprägt vom Wandel und von Innovationen getrieben. Und das wird anhalten, so Niels Grimmig. „Wir haben dabei stets aktuell relevante Techniken aufgegriffen und versucht diese in wirtschaftlichen Lösungen für unsere Kunden umzusetzen, ohne dabei zwingend auf bereits Bewährtes zu verzichten – der Mix macht‘s.“ Aber auch MARIS hat sich in 25 Jahren laufend hinterfragt, angepasst und in Teilen neu aufgestellt. „Bei den ständig neuen, laufend komplexer werdenden IT-Themen muss man seine Position laufend prüfen und neu bestimmen. Und so haben wir über die Jahre unser Portfolio deutlich konsolidiert und wissen heute genau was wir können und bei welchen Themen wir unseren Kunden als lokaler Partner einen Mehrwert bieten“, erläutert Grimmig. Heute plant, integriert und wartet MARIS IT-Infrastrukturen (Server, PCs, Mobiles, Netzwerk, Fotos: MARIS Computer GmbH E-Mail, Telefon, Datensicherung, IT-Sicherheit…) für Firmen, Organisationen und Behörden im Kreis Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Diese Infrastrukturen können lokal beim Kunden, aus der Cloud oder auch in einer sinnvollen Kombination bereitgestellt werden, je nach Bedarf des Kunden. „Dabei sind wir als lokaler Dienstleister komplett branchenunabhängig, denn wir liefern und betreuen den passenden ‚IT-Unterbau‘, den beispielsweise ein Handwerksbetrieb für seine vier Büroplätze benötigt, die Verwaltung mit 50 oder der Produktionsbetrieb mit mehreren hundert PC-Arbeitsplätzen. Wir bilden bzw. unterstützen die IT-Abteilung unserer Kunden, damit sich diese auf ihr Kerngeschäft fokussieren können“, so Niels Grimmig.

-Anzeige- Südtondern - 27. Januar 2021 - Seite 5 DER Immobilienmakler Fachleute Neues Gesetz zur Aufteilung der Maklerkosten: Interview mit zwei Experten Ihres Vertrauens! Am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen vor allem Immobilienkäufer hinsichtlich anfallender Kaufnebenkosten entlastet werden. Doch wie sehen die neuen Regelungen aus und was bedeuten sie im Einzelnen? MoinMoin-Redakteur Michael Philippsen sprach hierüber mit dem Landesvorsitzenden des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), Carsten Henningsen aus Gelting, und dem Flensburger Immobilienfachmann Bernd Brocks. Was ändert sich bei der Aufteilung der Maklerkosten? Brocks: Hier in unserem Wirkungsbereich ändert sich eigentlich nicht viel, da im Norden Schleswigs-Holsteins nur sehr wenige Makler die Courtage ausschließlich vom Käufer oder Verkäufer genommen haben. Bisher wurde die Frage, wer die Maklercourtage zahlt, in den einzelnen Bundesländern aber doch sehr unterschiedlich gehandhabt. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern steilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage zur Hälfte. Dabei spielt es keine Rolle, wer denMaklerzuerstbeauftragthat, denn beide schließen zukünftig mit dem Makler einen Vertrag. Möglich ist weiterhin auch eine einseitige Interessenvertretung Der Flensburger Immobilienfachmann Bernd Brocks. Foto: Brocks des Verkäufers, wenn dieser die Gesamtcourtage trägt. Was genau bewirkt das neue Gesetz? Henningsen: Wir begrüßen hoch zufrieden die Konsequenz dass das Geschäftsmodell „provisionsfrei für den Verkäufer“ endlich ausgedient hat. Nunmehr steht die fachliche Kompetenz des Maklers im Vordergrund. Auftragsakquise nach dem Motto: „Verkäufer, ich tue alles für dich aber bezahlen muss mich der Käufer“ ist damit nicht mehr möglich. Wir gehen davon aus, dass die Qualität der Maklerleistung noch weiter steigt. Und in der Tat kommt es natürlich auch noch zu einer finanziellen Entlastung der Käufer. Der Verkäufer kann seinen Provisionsanteil auch nicht einfach auf den Kaufpreis aufschlagen, denn damit wird das Objekt am Markt preislich uninteressant. Für wen gilt die Maklercourtage-Teilung und wann nicht? Brocks: Die Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher und ist beschränkt auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen. Handelt der Käufer hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin völlig frei vereinbart werden. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Neu-Regelung ist auch der Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Gibt es weitere Änderungen? Henningsen: Neu ist außerdem, dass der Maklervertrag immer in Textform zu schließen ist (Textform ist nicht Schriftform, Email oder Kurznachricht reicht). Diese Klarstellung ist ebenfalls eine äußerst begrüßenswerte Neuerung. Der Makler klärt ganz am Anfang unter welchen Voraussetzungen er seine Leistung erbringt und was es kostet. Der Kunde entscheidet frei, ob er den Makler beauftragen und bezahlen möchte oder nicht. Da das Ganze in Textform vereinbart wird, können sich daraus keine Meinungsverschiedenheiten mehr ergeben. Wie wird eigentlich die Maklerprovision berechnet? Henningsen: Die Maklerprovision ist grundsätzlich prozentual vom am Ende ausgehandelten Kaufpreis abhängig und bezieht sich nicht auf den Angebotspreis. Bei sehr günstigen Objekten (z.B. Abbruchobjekten oder Totalsanierungsfällen) kann auch ein Festbetrag vereinbart sein. Zur Nettocourtage kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der IVD-Landesvorsitzende Carsten Henningsen. Foto: Henningsen Immobilienverkauf – und ankauf geht das derzeit überhaupt trotz Lockdown? Brocks: Die Antwort darauf ist ein klares „Ja“, denn das Leben geht ja weiter! Viele haben einen Jobwechsel vor sich und benötigen Wohnraum, andere sind ggf. gezwungen (Scheidung, Alter, Erbfall, Umzug) ihre Immobilien auch zum heutigen Zeitpunkt zu verkaufen. Hier bieten viele Immobilienmakler eine ganze Reihe von Dienstleistungen an, die eine überzeugende kontaktlose Präsentation Ihrer Immobilie ermöglichen. Unter strikter Einhaltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln kann zumindest dort, wo es die persönlichen Gegebenheiten zulassen, auch eine Besichtigung vor Ort stattfinden. Ihr friesischer Makler seit 1977 Alte Schulstraße 4 · 25899 Niebüll Telefon: 0 46 61-30 00 · Fax: 0 46 61-30 12 E-Mail: info@richardsen-immobilien.de www.richardsen-immobilien.de Ihr friesischer Makler Immobilienverkauf: Fehler, die man vermeiden sollte Der Immobilienmarkt ist im Moment für Verkäufer so attraktiv wie lange nicht mehr. Aber auch wenn Immobilien gefragt sind, sollte man sich mit dem Verkauf gründlich auseinandersetzen und im Idealfall Profis zu rate ziehen. Immerhin will man sein Haus ja nicht nur einfach loswerden, sondern auch den bestmöglichen Preis erzielen und hinterher keine Scherereien haben. Folgende Fehler sollten Verkäufer also vermeiden: Falsche Einschätzung des Immobilienwertes Welchen aktuellen Verkehrswert eine Immobilie hat ist vor allem abhängig von Angebot und Nachfrage. Natürlich spielen u.a. Lage, Größe, Baujahr oder auch Energiestandards eine große Rolle. Sicher hat man auch eine Vorstellung vom Preis seiner Immobilie. Doch ob diese der Realität entspricht ist fraglich. Hier sollte man einen Experten zu Rate ziehen und seine Immobilie bewerten lassen. Oftmals bieten Immobilienmakler eine kostenlose Bewertung an. Ungenaue Objektbeschreibung Seriöse Informationen bauen Vertrauen auf. Man sollte also darauf achten, dass das Exposé eine wahrheitsgetreue Beschreibung enthält und informativ sowie ansprechend gestaltet ist. Dabei sollten man wichtige Extras nicht außer acht lassen. Hinzu kommen ansprechende Bilder des Objektes. Hier sollten Sie nicht sparen und professionelle Bilder bevorzugen. Zum Verkauf einer Immobilie gehören bestimmte Unterlagen. So darf auf keinen Fall der Energieausweis fehlen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass er bereits bei der Besichtigung den Interessenten vorgelegt wird. Ob es ein Verbrauchs- oder Bedarfsenergieauseis sein muss, hängt von der Immobilie ab. Weitere unverzichtbare Dokumente sind der Grundbuchauszug, die Statikberechnung des Gebäudes, Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen), Mess- und Wartungsprotokolle. Unvorbereiteter Besichtigungstermin Das Exposé kann noch so informativ, die Bilder noch so toll sein – wenn das Haus vor der Besichtigung nicht in einen Top- Zustand gebracht wurde, kommen evtl. Schwächen zu Tage, die auf den Fotos nicht zu sehen sind. Aber nicht nur das Haus selber, auch das Grundstück sollte in einem ansehnlichen Zustand sein. und der Verkäufer sollte auf den Besichtigungstermin vorbereitet sein. Immerhin muss er mit detaillierten Fragen rechnen, die er souverän beantworten können sollte. Unklarheiten im Kaufvertrag Über den Kaufvertrag sollte man sich schon im Vorwege Klarheit verschaffen. Das fängt mit der Einbauküche an – wird sie mitverkauft oder plant man, sie mitzunehmen? Auch ist es wichtig, alle mündlichen Absprachen mit dem potentiellen Käufer im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten. Und in jedem Fall sollte man vor Abschluss des Kaufvertrages die Bonität des Käufers überprüfen. (nic/Quelle: Sparkasse) Foto: AdobeStock

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