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MoinMoin Schleswig 26 2017

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Und dafür kann jeder selbst eine Menge tun: Regelmäßige Bewegung, etwas Abhärtung und viel frische Luft halten den Körper inSchwung, bewusst genossene Entspannungsphasen sorgen für Regeneration und tun der Seele gut. All diese Elemente werden im Nordseeheilbad Neuharlingersiel zu einer einwöchigen Kompaktkur kombiniert –ein Aktivurlaub für Senioren, die das Leben im Alter in vollen Zügen genießen wollen. Das Wochenprogramm vom örtlichen BadeWerk verbindet aktive und passive Elemente. Beim Schwimmen, Nordic-Walking und Aqua-Fit wird der Kreislauf aktiviert, die Muskulatur gestärkt und die Koordination verbessert. Dazu hat Bewegung einen positiven Einfluss auf die Blutwerte und kann helfen, den Blutdruck zu stabilisieren. Ruhe finden Körper und Geist zum Beispiel bei ausgedehnten Saunagängen, Körperpackungen mit dem speziellen Naturschlick der Region, wohltuenden Massagen oder geführter Meditation. Das Reizklima der Nordsee leistet derweil seinen ganz eigenen Beitrag zur Gesunderhaltung: „Interessant ist etwa, dass regelmäßige Aufenthalte an der Meeresküste im Zusammenspiel mit Thalasso-Anwendungen den Schlafrhythmus verbessern können“, erzählt Susanne Mäntele vom Kurverein des Fischerdorfes. Weitere interessante Fakten über das Reizklima erfahren die Aktivurlauber bei einem sportlich-informativen KlimaExkurs, der natürlich im Freien stattfindet, um die Vorteile der guten Seeluft gleich praktisch zuerfahren. Überhaupt bietet die einzigartige Natur der Nordseeküste mit Wind, Watt und Wellen erst den richtigen Rahmen für das Sportund Wellnessprogramm. Lange Spaziergänge am Deich, Baden imMeer, Sonnenuntergänge am Strand und Erkundungstouren ins Watt machen sie unmittelbar erlebbar und die Erholung vollkommen. Sokehrt man schließlich ausgeruht und voll neuer Kraft nach Hause zurück. „Golf –das ist doch kein Sport!“ Schleswig (mm) –Die Lobby des Golf-Sports ist eine ganz eigene. Viele Menschen sehen Golf überhaupt nicht als Sport an –dabei bietet es so viel: Eine 18-Loch-Golfrunde bedeutet im Schnitt vier bis fünf Stunden Bewegung an der frischen Luft bei acht bis zehn gewanderten Kilometern. Die Fettverbrennung wird angekurbelt, der Körper verbraucht dabei gut 1.200 Kalorien –mehr also als z.B. bei einer Stunde joggen. Auf schonende Weise werden Herz und Kreislauf in Schwung gebracht, Fitness und Ausdauer werden gefördert. Übrigens: Bei keiner anderen Sportart als beim Golfen werden mehr Muskeln beansprucht... Golf spielen und dabei die eindrucksvolle Natur genießen. Wer es ausprobiert wird von dem abwechslungsreich gestalteten Golfplatz mit seinen herrlichen Ausblicken auf die Große Breite der Schlei begeistert sein. Probieren Sie es aus! „Golf –das ist Bewegung von Kopf bis Fuß“. Direkt am Südufer der Schlei gelegen, bietet die 80 Hektar große Championship-Golfanlage einen herrlichen Blick in die Natur. § § Ihr gutes Recht Astrid Scholz Rechtsanwältin Man steht vor den Trümmern einer Beziehung, kaum etwas verletzt mehr. Wenn eine Ehe scheitert, stellt sich automatisch die Frage: Wie geht es weiter? Egal, ob eine Beziehung abrupt zerbricht oder nach vielen Jahren die Liebe von der Gewohnheit und dem Alltag verdrängt wurde, die Entscheidung, sich zu trennen, ist der erste Schritt eines Weges, an deren Ende der Neuanfang steht. Es kommt darauf an, wie sich die Trennung vollzieht und wie jeder Partner für sich den Trennungsschmerz verarbeitet. So kann die sich damit anschließende Scheidung zu einem langwierigen nervenaufreibenden Verfahren vor Gericht führen. Wenn die Scheidungswilligen es aber Fachanwältin für Familienrecht Mehlbydiek 32 Telefon 04642/3555 24376 Kappeln Telefax 04642/3559 scholz@schleikanzlei.de trotz Trennung schaffen, noch fair miteinander umzugehen, wird die Scheidung zügig und mit geringstmöglichster Belastung für die Beteiligten erfolgen können. Tatsache ist, dass die Scheidung und deren Folgen rechtlich eine komplexe Angelegenheit ist. Da in Scheidungsverfahren der sogenannte Anwaltszwang besteht, muss derjenige, der die Scheidung einreichen möchte, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, nur diese/r kann den Scheidungsantrag bei Gericht stellen. Wer Sozialleistungen bezieht oder nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann für sein Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bekommen. Eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt muss dieses auf jeden Fall prüfen und wird auch bei dem Ausfüllen der entsprechenden Formulare helfen, die dann bei Gericht eingereicht werden. Voraussetzung für die Stellung eines Scheidungsantrages ist, dass die Ehe im juristischen Sinne gescheitert ist, wenn also die Lebensgemeinschaft der Trennung –Scheidung –Folgen Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Dieses wird erst angenommen nach dem Ablauf des sogenannten „Trennungsjahres“. Die Eheparnter müssen also jedenfalls ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht bei dem Vorliegen einer unzumutbaren Härte, diese wird insbesondere bei ehelicher Gewalt angenommen. Für eine Trennung ist es nicht unbedingt notwendig, auch räumlich getrennt zu leben. Es reicht aus, dass es getrennte Schlafbereiche gibt und keine gegenseitige Versorgung mehr stattfindet. Es darf keine häusliche Gemeinschaft bestehen. Um nach dem Trennungsjahr geschieden zu werden, müssen entwederbeide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der Partner, der keinen eigenen Antrag stellt, muss der Scheidung zustimmen. Liegt keine Einvernehmlichkeit vor, weil z.B. eine der Parteien der Scheidung nicht zustimmt, prüft das Gericht, ob die Ehe gescheitert ist. Das Gesetz geht davon aus, dass unwiderlegbar vermutet wird, dass die Ehe jedenfalls gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Mit dem Scheidungsverfahren wird auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei geht es um die gleichmäßige Verteilung der Renten- und Pensionsanwartschaften, die von den Ehepartnern währen der Ehezeit erarbeitet worden sind. Die notwendigen Formulare übersendet das Gericht, bzw. zur Weiterleitung über die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt. Besteht ansonsten Einvernehmen, hängt die Dauer des Scheidungsverfahrens nur von der Dauer der Durchführung des Versorgungsausgleichs ab. Wurden die Formulare sorgfältig ausgefüllt sollte jedenfalls mit einer Dauer von vier bis fünf Monaten gerechnet werden. Diese Zeit ist zu nutzen, um sich über die weiteren Scheidungsfolgen, soweit noch nicht geschehen, zu einigen. Hierzu kann eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Diese ist in jedem Fall sinnvoll, wenn wirtschaftliche und unterhaltsrechtliche Fragen zu klären sind und ein Zugewinnausgleich in Betracht kommt. Denn mit der Scheidung sind die gemeinsamen Finanzen zu regeln und der Hausrat ist aufzuteilen. Unterhaltsansprüche sind zu prüfen. Eine rechtzeitige Beratung ist anzuraten, denn Unterhalt kann es auch schon während der Trennung geben, dann spricht man vom Trennungsunterhalt. Dieser steht dem Partner zu, der bedürftig ist. Ist der andere Partner leistungsfähig, was in der Regel anzunehmen ist, wenn er über ein höheres Einkommen verfügt, muss er Trennungsunterhalt zahlen. Höhe und Ausnahmen prüft die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt. Nach der Scheidung kommt ggf. einnachehelicher Unterhaltsanspruch in Betracht. Nicht zu vergessen ist der Kindesunterhalt, der von dem Elternteil zu zahlen ist, bei dem das Kind nicht wohnt. Grundlage für die Berechnung bildet die Düsseldorfer Tabelle. Zum Wohle des Kindes müssen die Eltern in jedem Fall versuchen, die emotionale Last der Trennung nicht auf das Kind zu übertragen. Sie dürfen auch das Kind nicht gegen das andere Elternteil versuchen zu instrumentalisieren. Kinder leiden, wenn sie in einen Loyalitätskonflikt geraten. Sorgerecht und Umgang orientieren sich immer am Wohl des Kindes. In der Regel werden die sich scheiden lassenden Elternteile das gemeinsame Sorgerecht weiterhin ausüben. Notwendig ist auch eine sorgfältige Regelung des Umgangs. Eine Scheidung trennt die Ehepartner voneinander, darf aber nicht die Eltern-Kind- Beziehung belasten oder gar trennen. Auch wenn man kein Ehepartner mehr ist, bleibt aber das Sein als Mutter oder Vater. Nur so wird dem Kind die Sicherheit gegeben, dass sich trotz der Scheidung nichts an der Liebe zu dem Kind geändert hat und das beide Elternteile auch weiterhin für das Kind da sein werden. Daher ist gemeinsam ein optimales Umgangsmodel zu erarbeiten. Sandra Kröger, Rechtsanwältin

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