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MoinMoin Flensburg 13 2020

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-Anzeige- Flensburg -25. März 2020 -Seite 4 Hilfe und Zuspruch in schweren Stunden Friedhofsgärtner als Vorsorge-Partner Ochsenweg 20 –24941 Flensburg-Weiche –Tel.: 0461 5000 110 Westerstraße 1-3 –24983 Handewitt –Tel.: 04608 90 080 Schleswig –Tel.: 04621 94 48 859 E-Mail: info@bestattungshaus-pertzel.de www.bestattungshaus-pertzel.de Als Verantwortliche für die Grabgestaltung und langfristige Grabpflege fühlen sich Friedhofsgärtner Bürgern im Trauerfall besondersverpflichtet. ImRahmen eines ausführlichen Kundengespräches werden auch die individuellen Wünschezur Pflanzenauswahl passend zum Standort des Grabes berücksichtigt.Auch die Steinpflege oder Trauerfloristik zuGedenktagen sind möglich. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die Dauergrabpflege bei Vertragsabschluss im akuten Sterbefall der Ruhefrist des Friedhofs anzupassen. Der Kostenrahmen richtet sich nach den gewünschten Leistungen, die in Absprache mit dem Friedhofsgärtner individuell bestimmt werden können. Professionelle Pflege Profiarbeit: Die Grabbepflanzung erhält fachmännische Pflege von Wässern und Düngen bis Rückschnitt. Werkfoto: TBF Bredstedt 04671- 933 76 16 Sillerup 04604 -389 Wanderup 04606 -965 78 53 Wenn es hauptsächlich um ein regelmäßig gepflegtes Grab und die saisonale Beetbepflanzung geht, werden die Kosten oft nicht höher als 90 Cent pro Tagsein. Ein unverbindliches Angebot Digitaler Nachlass Das Haus bekommt der Ehepartner und das Barvermögen die Kinder: Was mit den eigenen Besitztümern nach dem Todpassieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem Testament. Anders ist es jedoch mit dem digitalen Erbe, also mitden Hinterlassenschaften im Internet und Login-Daten zu Smartphones und Laptops: Nur 13 Prozent haben laut Umfrage des Digitalverbands Bitkom ihren digitalen Nachlass vollständiggeregelt. Weitere18 Prozent haben sich zumindest teilweise darum gekümmert. Waldbestattung im Ruheforst® FlensburgerFörde /Glücksburg. schafft Klarheit vor Vertragsabschluss. Der ausgewählte Friedhofsgärtner legt das Blumenbeet an, pflanzt im Jahresverlauf frische Gewächse zu allen Jahreszeiten und säubert die Grabstätte Verschiedene Bundesländer haben in den letzten Jahren Vorschläge abgelehnt, die Entnahme einer geringfügigen Menge an Totenasche aus der Urne zu legalisieren. Diese könnte dann beispielsweise in Amulette gefüllt oder zur Herstellung von Erinnerungsgegenständen wie Glasskulpturen oder Diamanten verwendet werden. Tatsächlich findet beides bereits statt -unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit oder auf dem Umweg über das Ausland, wo meist liberalere Vorschriften zum Umgang mit Totenasche vorherrschen. Eine von der Verbraucherinitiative Aeternitas beauftragte Umfrage zeigt, dass nur jeder Fünfte (21 Prozent) meint, die eingangs beschriebene Praxis sollte weiterhin nicht erlaubt sein. Diegroße Mehrheit hingegen (71 Prozent) gibt an, diesgrundsätzlichinOrdnung zu finden. „Einstellungen zu Fragen von Pietät und Totenruhe verändern sich mit der Zeit: Sie passen sich an die Bedürfnisse einer mobilen Gesellschaft an, in der sich traditionelle Familienstrukturen zunehmend auflösen“, ordnet der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich die Umfrageergebnisse ein. Er fordert eine Reaktion der Gesetzgeber. Diese sollten regelmäßig. Die Pflanzen erhalten professionelle Pflege von Wässern und Düngen bis Rückschnitt. Darüber hinaus hält er die Anlage instand, wenn etwa eine Grabhebung erforderlich wird oder eine gesellschaftliche Veränderungen stärker in das Bestattungsrecht einfließen lassen. Reformbedürftig Reformbedarf sieht Aeternitas deshalb auchbei den Vorschriften zur Umbettung von Totenasche, also der Entnahme einer Urne aus der aktuellenund derWiederbeisetzung in einer anderen Ruhestätte. Dies ist derzeit in den meisten Fällen verboten. Zum Beispiel reicht den Behörden der Wunsch der Angehörigen, ein Grab an ihrem Wohnort statt weit entfernt besuchen und pflegen zu können, inder Regel als Begründung nicht aus. Eine große Mehrheit von 69Prozent vollständige Neuanlage der Bepflanzung nach beispielsweise zehn Jahren notwendig ist. So erleben die Besucher der Grabstätte jederzeit als einen würdevollen Gedenkort. (AST) Totenasche: Mehrheit für liberalen Umgang der Befragten gibt jedoch an, dass die Umbettung einer Urne auf Wunsch der Hinterbliebenen immer erlaubt sein sollte –sofern der Wille der verstorbenen Person nicht dagegen spricht. Nur 17 Prozent sind hingegen der Ansicht, die Verlagerung der sterblichen Überreste sollte nur Einäscherung: Eine repräsentative Umfrage zeigt Reformbedarf bei den Bestattungsgesetzen. Werkfoto: Aeternitas genehmigt werden, wenn der Verstorbene sich dies vor seinem Tod explizit gewünscht hat. Lediglich fünfProzent der BefragtensindimÜbrigender Meinung,dass die Umbettung einer Urne grundsätzlich nicht möglich sein sollte. Vier Prozenthingegen geben an,dass die Umbettung immer erlaubt sein sollte, auch gegen den Wunsch der verstorbenen Person. (AST) Informationen unter: Telefon: (04631) 40 91 39 2 E-Mail: info.ruheforst-gluecksburg@forst-sh.de Internet:www.ruheforst-gluecksburg.de

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