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MoinMoin Flensburg 04 2021

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-Anzeige- Flensburg - 27. Januar 2021 - Seite 6 Am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen vor allem Immobilienkäufer hinsichtlich anfallender Kaufnebenkosten entlastet werden. Doch wie sehen die neuen Regelungen aus und was bedeuten sie im Einzelnen? MoinMoin-Redakteur Michael Philippsen sprach hierüber mit dem Landesvorsitzenden des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), Carsten Henningsen aus Gelting, und dem Flensburger Immobilienfachmann Bernd Brocks. Beide verfügen über langjährige Berufserfahrung als Makler und Sachverständige und sind Mitglied im Gutachterausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg. DER Immobilienmakler Fachleute Ihres Vertrauens! Neues Gesetz zur Aufteilung der Maklerkosten: Interview mit zwei Experten Was ist der Hintergrund der Neuregelung der Maklerkosten? Henningsen: Die politische Intention des Gesetzgebers war die Entlastung der Käufer beim Immobilienerwerb durch die Regelung. Im ersten Entwurf sollte ausschließlich der Verkäufer für die Maklerprovision zuständig sein. Durch intensive politische Arbeit des Immobilienverbandes Deutschland hat sich der Gesetzgeber davon überzeugen lassen, dass die hälftige Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer der Königsweg ist. Das macht aus Sicht des Verbrauchers absolut Sinn, denn bei Der Flensburger Immobilienfachmann Bernd Brocks. einer fachlich so komplexen Materie wie dem Immobilienerwerb brauchen Käufer und Verkäufer kompetente fachliche Unterstützung durch qualifizierte Immobilienmakler. Das ist realisierter Verbraucherschutz. Foto: Brocks Was ändert sich bei der Aufteilung der Maklerkosten? Brocks: Hier in unserem Wirkungsbereich ändert sich eigentlich nicht viel, da im Norden Schleswigs-Holsteins nur sehr wenige Makler die Courtage ausschließlich vom Käufer oder Verkäufer genommen haben. Bisher wurde die Frage, wer die Maklercourtage zahlt, in den einzelnen Bundesländern aber doch sehr unterschiedlich gehandhabt. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern steilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage zur Hälfte. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Makler zuerst beauftragt hat, denn beide schließen zukünftig mit dem Makler einen Vertrag. Möglich ist weiterhin auch eine einseitige Interessenvertretung des Verkäufers, wenn dieser die Gesamtcourtage trägt. Was genau bewirkt das neue Gesetz? Henningsen: Wir begrüßen hoch zufrieden die Konsequenz dass das Geschäftsmodell „provisionsfrei für den Verkäufer“ endlich ausgedient hat. Nunmehr steht die fachliche Kompetenz des Maklers im Vordergrund. Auftragsakquise nach dem Motto: „Verkäufer, ich tue alles für Dich aber bezahlen muss mich Der IVD-Landesvorsitzende Carsten Henningsen. Foto: Henningsen der Käufer“ ist damit nicht mehr möglich. Wir gehen davon aus, dass die Qualität der Maklerleistung noch weiter steigt. Und in der Tat kommt es natürlich auch noch zu einer finanziellen Entlastung der Käufer. Der Verkäufer kann seinen Provisionsanteil auch nicht einfach auf den Kaufpreis aufschlagen, denn damit wird das Objekt am Markt preislich uninteressant. Für wen gilt die Maklercourtage-Teilung und wann nicht? Brocks: Die Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher und ist beschränkt auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen. Handelt der Käufer hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin völlig frei vereinbart werden. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Neu-Regelung ist auch der Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Gibt es weitere Änderungen? Henningsen: Neu ist außerdem, dass der Maklervertrag immer in Textform zu schließen ist (Textform ist nicht Schriftform, Email oder Kurznachricht reicht). Diese Klarstellung ist ebenfalls eine äußerst begrüßenswerte Neuerung. Der Makler klärt ganz am Anfang unter welchen Voraussetzungen er seine Leistung erbringt und was es kostet. Der Kunde entscheidet frei, ob er den Makler beauftragen und bezahlen möchte oder nicht. Da das Ganze in Textform vereinbart wird, können sich daraus keine Meinungsverschiedenheiten mehr ergeben. Wie wird eigentlich die Maklerprovision berechnet? Henningsen: Die Maklerprovision ist grundsätzlich prozentual vom am Ende ausgehandelten Kaufpreis abhängig und bezieht sich nicht auf den Angebotspreis. Bei sehr günstigen Objekten (z.B. Abbruchobjekten oder Totalsanierungsfällen) kann auch ein Festbetrag vereinbart sein. Zur Nettocourtage kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Können Sie ein Beispiel aus der Praxis nennen, wo die Auswirkung des Gesetzes deutlich wird? Henningsen: Wenn ein Kunde aufgrund eines Print-Inserats oder einer Internet Anzeige bei einem Makler ein Exposé anfordert, wird er nunmehr zunächst über die gesetzlichen Regelungen informiert und beauftragt den MaklerinTextformdamit, ihm das entsprechende Objekt provisionspflichtig anzubieten. Gleichzeitig wird er auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht hingewiesen. Er kann dann durch eine Erklärung in dem Widerrufsformular bewirken, dass der Makler ihm sofort die gewünschten Informationen schickt. Das hört sich etwas umständlich an, ist aber in der Praxis per Email, SMS, einen Messenger oder auch Fax schnell erledigt. Immobilienverkauf – und ankauf geht das derzeit überhaupt trotz Lockdown? Brocks: Die Antwort darauf ist ein klares „Ja“, denn das Leben geht ja weiter! Viele haben einen Jobwechsel vor sich und benötigen Wohnraum, andere sind ggf. gezwungen (Scheidung, Alter, Erbfall, Umzug) ihre Immobilien auch zum heutigen Zeitpunkt zu verkaufen. Hier bieten viele Immobilienmakler eine ganze Reihe von Dienstleistungen an, die eine überzeugende kontaktlose Präsentation Ihrer Immobilie ermöglichen. Unter strikter Einhaltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln kann zumindest dort, wo es die persönlichen Gegebenheiten zulassen, auch eine Besichtigung vor Ort stattfinden. Anzeige Neues Wohnen im Stadtteil Sandberg Ihr neues Zuhause mit Komfort Sandberg heißt der Stadtteil, in dem neues Wohnen entsteht. Die Hochschule und die Europa-Universität be- Flens-Arena. Idyllische Lage und viel Grün 1.000 Meter entfernt von der Altstadt und der Hafenspitze, in einer ruhigen idyllischen Lage mit viel Grün, etwas unterhalb der Straße Munketoft, entsteht das Neubaugebiet Freiland. Auf einem circa 3.000 Quadratmeter großen Grundstück erstellt die Wohngenossenschaft NordlandHüüs zwei Gebäude mit insgesamt 40 Wohnungen. Jede Wohnung erhält eine Terrasse oder einen Balkon, die Wohnungen ge Dachterrassen, in bester Süd- und West-Lage. 4-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen 43 und 101 Quadratmeter. Ein Gemeinschaftsraum mit einem lnnenhof laden zum gemeinsamen Verweilen ein. Separate Kellerräume und Fahrradabstellfächen sind vorhanden. Optional können Kfz-Abstellplätze genutzt 40 neue Wohnungen in moderner Bauweise entstehen in Flensburg-Sandberg. werden. Ein Aufzug lässt Sie bequem Ihre Wohnung erreichen. In beiden Häusern können Sie sich schwellenfrei und komfortabel bewegen. Bodengleiche Duschen und verbreiterte Türen unterstreichen das Gesamtkonzept. Wohngesundes Klima Für ein wohngesundes Klima sorgt ein Lüftungskonzept. Wohlige Wärme erreicht Sie über eine Fußbodenheizung. Wir möchten, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen und dazu gehört auch, dass Sie lhren individuellen Wohnstil selbst auswählen können (Küche sowie Fliesen- und Bodenarbeiten). Die Bauweise passt sich perfekt in die Umgebung ein. Der zeitlose und moderne Fassadenmix der beiden Häuser hinterlässt einen ansprechenden Eindruck. architektonischen Viel Licht zum Wohnen und Wohlfühlen Viel Licht zum Wohnen und Wohlfühlen bieten Ihnen die großen Fensterelemente. Selbstverständlich werden hier beide Gebäude in massiver Bauweise im KfW-55- Standard erstellt. schwellenfreie, barrierearme und komfortable 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen in zwei Gebäuden wohngesunde Bauweise als KfW-Effizienzhaus 55 mit erhöhtem Schallschutz Einmaleinlage und monatliches Nutzungsentgelt 43 bis 101 m 2 Wohnfläche Terrasse oder Balkon bzw. 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-Anzeige- Flensburg - 27. Januar 2021 - Seite 7 DER Immobilienmakler Fachleute Ihres Vertrauens! Immobilienbesitzer freuen sich: Der Immobilienmarkt ist im Moment für Verkäufer so attraktiv wie lange nicht mehr. Aber auch wenn Immobilien gefragt sind, sollte man sich mit dem Verkauf gründlich auseinandersetzen und im Idealfall Profis zu rate ziehen. Immerhin will man sein Haus ja nicht nur einfach loswerden, sondern auch den bestmöglichen Preis erzielen und hinterher keine Scherereien haben. Folgende Fehler sollten Verkäufer also vermeiden: Unpassender Zeitpunkt Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an. Ein Immobilie Hals über Kopf verkaufen kann sich ungünstig auf den Kaufpreis auswirken. Bevor man also sein Haus oder seine Eigentumswohnung öffentlich anbietet, sollte man die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt beobachten. Und dann ist da noch die Spekulationssteuer. Diese entfällt erst, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie mindestens zehn Jahre liegen. Falsche Einschätzung des Immobilienwertes Immobilienverkauf: Fehler, die man vermeiden sollte Welchen aktuellen Verkehrswert eine Immobilie hat ist vor allem abhängig von Angebot und Nachfrage. Natürlich spielen u.a. Lage, Typ, Größe, Baujahr oder auch Energiestandards auf die Nachfrage am Markt eine große Rolle. Sicher hat man auch eine Vorstellung vom Preis seines Hauses oder seiner Eigentumswohnung. Doch ob diese der Realität entspricht ist fraglich. Hier sollte man einen Experten zu Rate ziehen und seine Immobilie bewerten lassen. Oftmals bieten Immobilienmakler eine kostenlose Bewertung an. Ungenaue Objektbeschreibung Falsche oder ungenaue Informationen verschrecken den Interessenten. Beim Immobilienverkauf gilt: Seriöse Informationen bauen Vertrauen auf. Man sollte also darauf achten, dass das Exposé eine wahrheitsgetreue Beschreibung enthält. Die Kurzvorstellung des Hause/Eigentumswohnung sollte informativ und ansprechend gestaltet sein. Dabei sollten man wichtige Extras, wie z.B. Wintergarten, ausbaufähiges Dach und Besonderheiten des Grundstückes nicht außer acht lassen. Hinzu kommen ansprechende Bilder über die verschiedenen Bereiche des Objektes. Hier sollten Sie nicht sparen und professionelle Bilder bevorzugen. Fehlende Unterlagen Zum Verkauf einer Immobilie gehören bestimmte Unterlagen. So darf auf keinen Fall der Energieausweis fehlen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass er bereits bei der Besichtigung den Interessenten vorgelegt wird. Ob es ein Verbrauchs- oder Bedarfsenergieauseis sein muss, hängt von der Immobilie ab. Weitere unverzichtbare Dokumente sind der Grundbuchauszug, die Statikberechnung des Gebäudes, Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen), Messund Wartungsprotokolle oder auch Rechnungen über Reparaturen, Renovierungen und Modernisierungen. Unvorbereiteter Besichtigungstermin Keiner kauft die Katze im Sack. Das Exposé kann noch so informativ, die Bilder noch so toll sein – wenn das Haus vor der Besichtigung nicht in einen Top-Zustand gebracht wurde, kommen evtl. Schwächen zu Tage, die auf den Fotos natürlich nicht zu sehen sind. Also, Haus oder Eigentumswohnung entrümpeln und alles herrichten. Wer dafür keine Zeit hat, kann sich Hilfe von sogenannten Home Staging-Agenturen holen. Und nicht nur das Haus selber, auch das Grundstück sollte in einem ansehnlichen Zustand sein. Doch auch der Verkäufer sollte auf den Besichtigungstermin vorbereitet sein. Immerhin muss er mit detaillierten Fragen rechnen, die er souverän beantworten können sollte. Unklarheiten im Kaufvertrag Über den Kaufvertrag sollte man sich schon im Vorwege Klarheit verschaffen. Das fängt mit der Einbauküche an – wird sie mitverkauft oder plant man, sie mitzunehmen? Auch ist es wichtig, alle mündlichen Absprachen mit dem potentiellen Käufer im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten. Rein mündliche Absprechen können schnell mal zum Streit und im schlimmsten Fall vor Gericht enden. Und in jedem Fall sollte man vor Abschluss des Kaufvertragesy die Bonität des Käufers überprüfen. Das erhöht die Sicherheit, dass man am Ende auch sein Geld wirklich bekommt. Überschätzung der Fachkenntnisse Kaum jemand ist Makler, Architekt, Fotograf und Handwerker in einem. Ergo muss auch keiner alle Fachkenntnisse besitzen, die zu einem vernünftigen Immobilienverkauf gehören. Deshalb sollte man zu sicher selber ehrlich sein und für Bereiche, wo das eigene Fachwissen nicht reicht, Profis hinzuziehen. Das kostet zwar, ist am Ende aber meist günstiger als der Preisnachlass, denn man aufgrund der Fehler beim Verkauf in Kauf nehmen muss. (nic/Quelle: Sparkasse) Foto: AdobeStock Erf lgreiche Unternehmerinnen -Anzeige- Flensburg (mm) – Die Brille in der Nordstadt ist der Anlaufpunkt für Brillen mit dem gewissen Etwas. Hier findet man auch farbenfrohe und besondere Brillendesigns. Birte Meyer begrüßt ihre Kundschaft in modernen und hellen Räumlichkeiten. Sie nutzte den Umzug vor einem Jahr den Laden Tolles Brillendesign ganz nach ihrem Geschmack einzurichten und um sich noch einmal ganz bewusst für den Norden zu entscheiden. Vor knapp 10 Jahren hat sie den Laden in der Nordstadt übernommen und blickt auf eine Erfolgsgeschichte. Nach der Ausbildung in Niebüll zog sie für ihre erste Anstellung nach Flensburg. Und Flensburg blieb sie treu. Von der damals noch Angestellten arbeitete sie sich zielorientiert hoch bis zur Chefin. Gleich fünf Einkäuferinnen sorgen in ihrem Laden für frische und modische Brillen. Und die gibt es zum Komplettpreis. Vereinbaren sie gerne einen Termin unter 0461 42119 Text/Foto: Heiler Wir freuen uns auf Sie! Die Brille GmbH & Co. KG Apenrader Straße 2 24939 Flensburg Telefon 0461/42119 www.die-brille-gmbh.de Vi taler dansk Gute Parkplatzmöglichkeiten Designerin mit Herz. Und Hund Handewitt – Ein gutes Design hilft bei der Akquise. Mit einem Logo, einem einheitlichen Firmendesign und professionell gestalteten Werbemitteln erhöhen Selbstständige die Chancen, gesehen zu werden und in Erinnerung zu bleiben. „Meine Aufgabe als Mediengestalterin ist es deshalb, Werbebotschaften kreativ mit Sinn und Verstand zu verpacken“, betont Jennifer Moos. „Mit norddeutscher Kreativität, Herz und Hund unterstütze ich Selbstständige bei der Gestaltung ihres Logos, ihrer Visitenkarten, ihrer Flyer u.v.m. Von mir bekommen sie ein individuelles Design, welches ihre Professionalität unterstreicht und ihre Besonderheit hervorhebt.“ Wer neugierig geworden ist findet auf der Webseite www.deluettewerbestuuv.de einen Überblick über ihre Leistungen und Referenzen. Für ein unverbindliches Erstgespräch bittet Jennifer Moos um die Vereinbarung eines Termins. „Kiek mol in und sag Moin.“ Kontakt: Jennifer Moos, Kirkwrahe 83a, 24976 Handewitt- Weding, T. 0179 1262271, moin@deluettewerbestuuv.de, www.deluettewerbestuuv.de Text/Foto: Moos

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